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Was ist unrichtiges Recht?

Unrichtiges RechtWas ist unrichtiges Recht? - Bild: © Brian Jackson #325774238 – stock.adobe.com

Gesetz ist Gesetz und Befehl ist Befehl. Eigentlich sind beide Bereiche klar voneinander abgesteckt, oder doch nicht? Das Problem kennzeichnet einen uralten Konflikt, der Rechtspositivismus und Naturrecht mit dessen moralischen Appellen thematisiert. Doch in den Augen von Rechtsprofessorin Anna-Bettina Kaiser sei jetzt die Zeit gekommen, um für beide Richtungen auf eigenes Recht zu plädieren.

Unterschiede zwischen Gerechtigkeit und Gesetzesherrschaft

Gerechtigkeit und Gesetzesherrschaft sind zwei Begriffe, die nicht zwangsläufig viel gemeinsam haben. Denn auch einem Rechtsstaat gelingt es nicht, stets für komplette Gerechtigkeit zu sorgen.

Immer wieder fallen Recht und Gerechtigkeit auseinander.

Besonders deutlich wird diese Kluft in sogenannten Unrechtsstaaten. Typisches Beíspiel ist das Dritte Reich, dessen Herrscher Gesetze zu menschenverachtenden Zwecken missbrauchten. Dennoch schwiegen die meisten Juristen in dieser Zeit und trugen das nationalsozialistische Regime sowie dessen Unrechtsgesetze mit. Spätestens in Zeiten der frühen Bundesrepublik vollzog sich in der Rechtswissenschaft ein deutlicher Wandel. Es wurde als Fehler von Juristen betrachtet, wenn Gesetze ohne Rücksicht auf Inhalte der Gesetze vollzogen wurden.
Die Behauptung: „Gesetz ist Gesetz. Befehl ist Befehl.“ stand im engen Zusammenhang mit der Denkschule des Rechtspositivismus.

Recht und Gerechtigkeit
Immer wieder fallen Recht und Gerechtigkeit auseinander – Bild: © Aerial Mike #259687395 – stock.adobe.com

Höherrangiges Naturrecht berücksichtigen

Rechtspositivismus und Naturrechtsdenken standen sich gegenüber. Demzufolge sollte bei den Gesetzen stets höherrangiges Naturrecht berücksichtigt werden. Dieses Naturrecht basiere auf der Vernunft und Natur.

Als Folge dessen erlebte das Naturrecht eine Art Wiedergeburt und wirkte sich auch auf die frühe Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus. In diesem Zusammenhang muss auch die Radbruch’sche Formel erwähnt werden, welche der Rechtsphilosoph und einstige Reichsjustizminister der Weimarer Republik – Gustav Radbruch – in der Mitte der 1940er Jahre ins Leben rief. Seiner Meinung nach muss stets hinterfragt werden, inwiefern „der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß“ erziele, „dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen“ habe. Diese Grundregel beeinflusste das Denken in Deutschland derart, dass unter Berufung auf diese These sogar noch in den 1990er Jahren die Mauerschützenprozesse durchgeführt wurden.

Details zum Mauerschützenprozess

Im Rahmen dieser Prozesse entschied der Bundesgerichtshof damals in letzter Instanz, ob DDR-Grenzsoldaten nun des Mordes beschuldigt werden konnten oder nicht. Die Mauerschützen bestanden auf das DDR-Grenzgesetz.

Der Bundesgerichtshof kam hingegen zu dem Ergebnis, dass das Gesetz aufgrund des drastischen Widerspruchs zur Gerechtigkeit nicht als Rechtfertigung genutzt werden könne.

Das Bundesverfassungsgericht stützte sich ebenfalls auf diesen Standpunkt.

Fragwürdige Entscheidungen unter Berufung auf das Naturrecht

Doch wie ist der Blickwinkel auf unrichtiges Recht heute? Vor einigen Jahren nutzte Papst Benedikt XVI. seine Rede im Bundestag beispielsweise, um erneut Kritik für Rechtspositivismus auszuüben. Daraufhin wurde der Papst nicht nur durch Kreise der Rechtswissenschaft stark kritisiert. Zugleich bildete sich in der rechtswissenschaftlichen Forschung ein deutlich differenzierteres Bild über Rechtspositivismus heraus. In diesem Zusammenhang ergaben rechtswissenschaftliche Untersuchungen, dass nicht die Strömung des Rechtspositivismus – wie einst von Radbruch vermutet – für die wehrlose Position der Juristen im Dritten Reich verantwortlich war. Stattdessen hatte sich herauskristallisiert, dass die Gesetze schlichtweg im Sinne nationalsozialistischer Ideologien ausgelegt worden waren.

Des Weiteren führte der verschärfte Blick auf die einstige Bundesrepublik zu der Ansicht, dass die Richtung unter Berufung auf das Naturrecht zum Teil recht diskussionswürdige Entscheidungen trafen. Ein Beispiel ist das Thema der Verlobten-Kuppelei, bei welcher das Sittengesetz besage, dass unehelicher Verkehr laut Strafgesetzbuch als unzüchtig angesehen werden müsse.

Das Grundgesetz als wichtige Grundlage

Doch leben wir nun in einer Zeit, in der sich Gesetz und unrichtiges Recht nur schwer unterscheiden lassen? Generell gilt, dass wir durchaus einem Gesetz vertrauen dürfen, falls dieses auch tatsächlich durch demokratische Gesetzgeber erlassen wurde.

Zudem profitieren deutsche Staatsbürger vom Bundesverfassungsgericht als einer Instanz, die Gesetze stets am Maßstab des Grundgesetzes bemisst.

Zudem lässt das Grundgesetz allen Bundesbürgern letztendlich auch die Freiheit, sich am eigenen Gewissen zu orientieren und dementsprechend zu verhalten.