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Die ProGEM hat eine Info-Broschüre zur Gemeinsamen Erziehung in Berlin erstellt.

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Inhalt

1. Einleitung
1a. Übersicht zur gemeinsamen Erziehung
2. Welche Möglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Berliner Schule?
3. Kann jedes Kind integriert werden?
4. Was ist ein Förderausschuss?
4a. Förderausschuss-Verfahren
5. Gemeinsame Erziehung erfordert veränderte Unterrichtsgestaltung
6. Kooperation von Lehrern
7. Übergang Grundschule - SekundarstufeI
8. Unterricht in Integrationsklassen der Sekundarstufe I
9. Lern- und Leistungsbeurteilung
10. Übergang Sekundarstufe I - berufliche Orientierung
11. Rechtsgrundlagen, Adressen und Hinweise
Adressen und Hinweise
Literaturempfehlungen
Integrationsbeauftragte Schulräte
Impressum

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Einleitung   [Übersicht]

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen wird in Berlin seit 1975 praktiziert, zunächst an einigen wenigen Schulen im Rahmen von Schulversuchen bzw. abweichenden Organisationsformen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde 1990 das Schulgesetz so geändert, dass der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schule (Grund- und Oberschule) auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, d. h. Schülerinnen und Schüler mit son-derpädagogischem Förderbedarf umfasste.

Durch eine erneute Schulgesetzänderung im Jahre 1996 (vgl. S. 18) wurde der Unterrichts- und Erziehungsauftrag auch auf die Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit geistiger bzw. schwerer Mehrfachbehinderung ausgeweitet. Nur noch in der Oberschule wird dazu ein Schulversuch durchgeführt.
Das Recht der Eltern, zwischen der allgemeinen Schule und der Sonderschule zu wählen, führte in den letzten Jahren - trotz bestehenden Haushaltvorbehaltes - zu einer starken Ausweitung der gemeinsamen Erziehung. Zur Zeit wird etwa ein 25% aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem För-derbedarf in der allgemeinen Schule integriert, in der Grundschule sind es etwa 33%, in der Oberschule etwa 9 %.

Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sollen helfen, die Integrationsfähigkeit der allgemeinen Schule zu verbessern, weil immer mehr Eltern für ihre Kinder die gemeinsame Bildung und Erziehung wünschen.
Was im Einzelnen zu beachten ist, wenn ein Kind mit Behinderungen die Grund- bzw. die Oberschule besuchen soll, wird in dieser Broschüre von verschiedenen Aspekten her erläutert:
· Was ist ein Förderausschuss?
· Wie sind Eltern und Lehrkräfte daran beteiligt?
· Welche Rahmenbedingungen sind z. Z. für den gemeinsamen Unterricht gültig?
· Welche didaktischen Grundsätze haben sich bewährt?
· Was macht die Zusammenarbeit zwischen Grundschullehrer/innen und Sonderpädagog/innen aus?
Wie vielfältig und differenziert die gemeinsame Erziehung Schule und Unterricht durchdringt, geht auch aus der Übersicht auf der folgenden Seite [Übersicht] hervor.

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1. Welche Möglichkeiten haben Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Berliner Schule?

Für jedes Kind mit einer (vermuteten) Behinderung wird nach Anmeldung für den Schulbeginn ein Förderausschuss zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gebildet. Daran nehmen Eltern, der Schulleiter, ein Lehrer, ein Sonderpädagoge und ein Vertreter des Schulpsychologischen Dienstes teil. Grundlage für das Gespräch/die Beratung ist ein Gutachten des Sonderpädagogen, in dem die individuellen Fähigkeiten des Kindes und die notwendige Fördermaßnahmen beschrieben. Nach Diskussion im Ausschuss wird eine Empfehlung für das Kind ausgesprochen, über die der zuständige Schulrat auf der Grundlage des Gutachtens und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel entsheidet (s. dazu auch Punkt 3).

Bei einzelnen Kindern kann sich heraus-stellen, dass ein spezieller sonderpädagogischer Förderbedarf nicht notwendig ist. Dann wird das Kind im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit gefördert. Es kann auch eine Zurückstellung bzw. Wiederholung der Klasse empfohlen werden.
Hat nun ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf, dann müssen in der Empfehlung des Förderausschusses auch Aussagen gemacht werden zum Umfang und der Art des Förderbedarfs, dem Schulort sowie ggf. zu therapeutischen Maßnahmen. Ebenso muss angegeben werden, welche personenbezogenen, behinderungsspezifischen Hilfsmittel empfohlen werden und ob betreuende und pflegerische Maßnahmen notwendig sind.
Folgende Organisationsformen für sonderpädagogische Förderung kommen in Frage:
  • Gemeinsamer Unterricht in Integrationsklassen der allgemeinen Schule und der Sonderschulen
  • Einzelintegration in Regelklassen an Grund- und Oberschulen
  • sonderpädagogische Kleinklassen an Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder Verhalten (Beo-Klassen)
  • sonderpädagogische Förderklassen (Dehnklassen) für Kinder, bei denen zu erwarten ist, dass sie nach vorübergehender sonderpädagogischer Förderung in der allgemeinen Schule integriert werden können
  • Unterricht in Sonderschulen und sonderpädagogischen Förderzentren
  • Krankenhausunterricht
  • Hausunterricht (für kranke und behinderte Kinder, die nicht am Unterricht einer Schule teilnehmen können)
  • Förderstufen für mehrfachbehinderte Kinder (an Schulen für Geistigbehinderte)
  • zusätzlicher Unterricht bei besonderen Bedarfslagen
  • Ambulanzlehrer unterstützen sonderpädagogische Förderung (vorwiegend in der allgemeinen Schule)
  • Unterricht in kooperativen Schulsystemen (Zusammenarbeit von Sonderschule mit Grund- und Oberschule)

1.1 Gemeinsame Erziehung in der Grundschule

Für die Integration von Kindern mit Be-hinderungen können in der Regel 4,5 Lehrerstunden beantragt werden. Davon sind vier Stunden der individuellen Förderung vorbehalten, 0,5 Stunden erhält die Schule für ihren Integrationspool, der für weitere Differenzierung und Förderung sowie zum Frequenzausgleich zur Verfügung steht. Bei geistiger Behinderung stehen 10 Lehrerstunden zur Verfügung, für blinde und gehörlose Kinder 7 Lehrerstunden. Davon können jeweil 1,5 Lehrerstunden für den Integrationspool der Schule bzw. den Frequenzasugleich verwendet werden. Dies wird in den Organisationsrichtlinien für jedes Schuljahr festgelegt.
Seit dem Schuljahr 2001/2002 erfolgt die Stundenzuweisung in den einzelnen Bezirken, aufgrund von insgesamt nicht aus-reichenden Mitteln, nach unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen.
Es wird zwischen zielgleicher und zieldifferenter Integration unterschieden. Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Sehen", "Hören", "körperliche und motorische Entwicklung", "Sprache" oder "emotionale und soziale Entwicklung" werden in der Regel zielgleich unterrichtet, d.h. auf der Grundlage des Rahmenplans der allge-meinen Schule. Bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" oder "Geistige Entwicklung sind die Rahmenrichtlinien der Schule für Lernbehinderte bzw. Geistigbehinderte (zieldifferenter Unterricht) zu beachten (§ 3 der Verordnung über sonderpädagogische Förderung).

1.2 Gemeinsame Erziehung in der Sekundarstufe I

Neben Sonderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gibt es verschiedene Möglichkeiten der integrativen Förderung in fast allen Schularten der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe.

Einzelintegration: Hier findet die meist zielgleiche Integration von Schülern etwa mit Sprach-, Körper- oder Sinnesbehinderungen statt, die im wesentlichen den Leistungsanforderungen der jeweiligen Schulstufe entsprechen, aber die differenziertesten Formen von Unterstützung und Nachteilsausgleich benötigen. Pro Schüler wird in der Regel ein zusätzlicher Förderbedarf von 4 Lehrerstunden anerkannt. Je nach Behinderungsart kann diese Zahl variieren. Im Schuljahr 2000/2001 befanden sich ca. 240 Schüler in Maßnamen der Einzelintegration in der Sek I.
Die Förderung und Beratung wird von den Ambulanzlehrern der zuständigen Sonderschulen realisiert. Ansonsten bleiben die Rahmenbedingungen der Klasse unberührt. Ausführungsvorschriften für den Nachteilsausgleich wie andere Bundesländer (etwa Hessen oder Schleswig-Holstein) gibt es in Berlin nicht. In AV Klassenarbeiten gibt es Hinweise zur Möglichkeit quantitativer Reduzierungen.

Integrationsklassen zur zieldifferenten Integration als abweichende Organisationsform: Hier werden in Haupt-, Real- und Gesamtschulen Integrationsklassen mit Schülern eingerichtet, die sonderpädagogischen Förderbedarf und in der Regel keine Hauptschulempfehlung haben. Die Frequenz beträgt 20+3 und in der Hauptschule 13+3 (also drei Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, davon mindestens zwei ohne Hauptschulempfehlung).
Die Schulen müssen Anträge auf abweichende Organisationsform über Gesamt- und Schulkonferenz stellen. Es bedarf nicht mehr der Zustimmung der Eltern der nichtbehinderten Schüler. Als zusätzliche Ausstattung kommen pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 4 Lehrerstunden hinzu. Bei 3 Schülern sind es 12 Lehrerstunden, die von einem Sonderpädagogen zu geben sind sowie 6 Stunden für die Differenzierung des Unterrichts; insgesamt 18 Lehrerstunden. Der Unterricht kann sich für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Rahmenplan der jeweiligen Schulform und an dem der Sonderschule für Lernbehinderte orientieren. In Berlin gab es im Schuljahr 2000/2001 46 Oberschulen, die Integrationsklassen in abweichender Organisationsform mit über 700 Schüle-rinnen und Schülern mit sonderpädagogi-schem Förderbedarf führten.

Integrationsklassen im landesweiten Schulversuch zur gemeinsamen Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder schweren Mehrfachbehinderung: Hier werden in Haupt-, Real- und Gesamtschulen Integrationsklassen mit Schülern eingerichtet, die erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Die Frequenz beträgt auch 20+3 und in der Hauptschule 13+3 (wieder drei Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf - mindestens ein Schüler mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung).
Die Schulen stellen den Antrag auf Aufnahme in den Schulversuch. Die Eltern der nichtbehinderten Schüler müssen ihr Einverständnis erklären, dass ihr Kind in dieser Klasse unterrichtet wird. Als zusätzliche Ausstattung kommt eine Stelle Sonderpädagogenstelle (Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik) und eine Sekundarstufenlehrerstelle hinzu. Bei Aufnahme von Schüler/innen mit schwerer Mehrfachbehinderung können Stunden für eine Pädagogische Unterrichtshil-fe hinzukommen. Im Schuljahr 2000/2001 gab es im Schulversuch 10 Oberschulen mit 19 Integrationsklassen und 29 Schülerinnen und Schülern mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung..

Schulversuch Berufsorientierung und -vorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe I in Berlin: Die 10 teilnehmenden Oberschulen erhalten je eine halbe Stelle für Koordinatoren bzw. Fachlehrer (besonders aus dem Arbeitslehrebereich). Es werden zusätzliche Praktika für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf angeboten. Die berufsorientierenden Anteile verschiedener Unterrichtsfächer werden verstärkt und weitere qualifizierende Übergänge entwickelt (Alternativen zum Berufsbefähigenden Lehrgang im 10. Schuljahr, BB10).

Schulversuch zur Integration von Jugendlichen mit geistiger Behinderung in der Berufsschule: Seit dem Schuljahr 2000/2001 werden in der Loschmidt-Berufsschule im Rahmen der abweichen-den Organisationsform drei Integrationsklassen mit den Schwerpunkten Holztechnik, sowie Ernährung und Hauswirtschaft und Textiltechnik und Bekleidung geführt. Von den jeweils dreizehn Schülerinnen und Schülern sind drei geistig behindert. Es sollen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, Integrationsfachdiensten und Betrieben Möglichkeiten für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. In den nächsten Jahren ist die Einrichtung weiterer Klassen und die Gewinnung zusätzlicher Schulen vorgesehen.

1.3 Sonderpdagogische Förderung in der Sonderschule/ dem sonderpädagogischen Förderzentrum

Sonderschulen haben einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt:

  • Förderschwerpunkt "Sehen" (Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte)
  • Förderschwerpunkt "Hören (Schule für Gehörlose, Schulen für Schwerhörige)
  • Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" (Schulen für Körperbehinderte)
  • Förderschwerpunkt "Sprache" (Schulen für Sprachbehinderte)
  • Förderschwerpunkt "Lernen" (Schulen für Lernbehinderte)
  • Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" (Schulen für geistige Behinderung)

Für die Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" (Verhalten) sowie "Autistische Behinderung" gibt es keine eigenständigen Sonderschulen. Schüler mit diesen Förderschwerpunkten werden in der gemeinsamen Erziehung, in sonderpädagogischen Kleinklassen und in Heimschulen unterrichtet. So gibt es etwa für Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Autistische Behinderung" sonderpädagogische Kleinklassen, z.B. in der Comenius-Schule, in der Schule am Friedrichshain und in der Schule am Plänterwald.

Im Schulverzeichnis erhalten Sie Informationen über besondere Einrichtungen, Angebote und Arbeitsschwerpunkte der Schulen.

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2. Kann jedes Kind integriert werden?

Die Grenzen der Integration sind durch die Voraussetzungen, die die allgemeine Schule bietet, gesteckt. Sie liegen aus pädagogischer Sicht nicht in Art und Schweregrad der Behinderung eines Kinde Prinzipiell ist eine gemeinsame Erziehung aller Kinder vorstellbar. Die notwendigen Voraussetzungen und fortlaufenden Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Förderbedarf und können sich auf sehr vielfältige Bereiche des schulischen Lernens beziehen:
- Unterrichtsgestaltung
- materielle, räumliche und personelle Voraussetzungen
- Kooperation mit anderen Fachdiensten (Therapeuten, Jugendhilfe etc.)
- Fort- und weiterbildung / Supervision.

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3. Was ist ein Förderausschuss?   [Grafik]

Im Förderausschuss wird festgestellt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, mit welchem Förderschwerpunkt und in welchem Umfang. Das Verfahren ist in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 13.7.2000 geregelt.

Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an das Landesschulamt kann gestellt werden:

  • von den Erziehungsberechtigten
  • von der vorschulischen Einrichtung
  • von der Klassenkonferenz
  • vom schulpsychologischen Dienst
  • vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Das Landesschulamt entscheidet, welche Schule den Förderausschuss einberuft.
Die Schulleiterin beruft den Förderausschuss ein. Mitglieder sind

  • die Erziehungsberechtigten, ggf. mit einer Person ihres Vertrauens
  • die Schulleiterin
  • ein Sonderschullehrer
  • ein Vertreter des schulpsychologischen Dienstes und des Kinder- und Jugendge-sundheitsdienstes, ggf. auch des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes oder des sozialpädagogischen Dienstes
  • ein Lehrer der in Betracht kommenden Schule

Es können beteiligt werden

  • fachkompetente Personen, die den Schüler kennen
  • ab Klassenstufe 8 die Berufsberatung (das ist verpflichtend)
  • ein Dolmetscher
  • beim Förderschwerpunkt „Verhalten“ die Mitglieder der Hilfekonferenz (Jugendhilfe)

Vor der Sitzung des Förderausschusses erstellt der Sonderpädagoge in Absprache mit dem schulpsychologischen Dienst eine Kind-Umfeld-Analyse. Dazu gehören

  • eine gründliche Anamnese
  • die Feststellung des Leistungsstandes des Kindes
  • eine schul- ggf. fachärztliche Stellungnahme
  • die Diagnose über Grad und Art der Behinderung; werden kognitive Einschränkungen vermutet, müssen zwei Intelligenztests durchgeführt werden, davon ein sprachfreier; bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache müssen beide Tests sprachfrei sein.

Der Förderausschuss gibt mehrheitlich Empfehlungen zu Art und Umfang der Förderung, der Organisationsform und der weiteren Schullaufbahn ab. Das Landesschulamt entscheidet letztendlich über die Empfehlungen des Förderausschusses.
Liegen für einen Förderschwerpunkt mehr Anmeldungen vor als Integrationsplätze an der allgemeinen Schule vorhanden sind, entscheidet nach vorrangiger Berücksichtigung von Härtfällen das Los (§ 35 Abs. 3).

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4. Gemeinsame Erziehung erfordert veränderte Unterrichtsgestaltung

Die Klassen in unseren Schulen sind meist sehr heterogen im Hinblick auf Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen, Bedürfnisse, Schwierigkeiten und Probleme der Kinder. Wir haben in den Klassen Kinder mit besonderen Befähigungen, aber auch mit Behinderungen, aus armen und reichen Familien, Kinder unterschiedlicher Herkunftsländer mit unterschiedlichen Kulturen, unterschiedlichen Kenntnissen der Herkunftssprache und der deutschen Sprache. Häufig wird diese Unterschiedlichkeit als störend und behindernd  erlebt und findet in der Unterrichtsgestaltung keine Berücksichtigung.
Diese Heterogenität gilt es bewusst wahrzunehmen, zu akzeptieren und als positives Element des Miteinander-Leben-Lernens in einer demokratischen Gesellschaft auch in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Keine Unterrichtsmethode kann für sich allein diesen sozialen Zielen, den vorgegebenen Rahmenplanzielen und der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Kinder gerecht werden.
Notwendig ist eine Methodenvielfalt und eine Gestaltung der Lebens- und Lernumwelt der Kinder, in der nicht nur möglichst viel Wissen und spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, sondern auch das Lernen gelernt wird: rezeptives Lernen, handlungsorientiertes, selbstständiges Lernen, soziales Lernen, konfliktlösendes Lernen etc.
Es geht um ein Lernarrangement, in dem diese Möglichkeiten in unterschiedlicher Weise und Gewichtung bereitgestellt werden, damit alle Kinder - einschließlich der behinderten - in der für sie adäquaten Weise lernen können.
Dieses Lernarrangement kann u.a. bestehen aus:

  • lehrgangsorientiertem Unterricht
  • Wochenplanarbeit
  • Freier Arbeit
  • Projektarbeit
  • außerschulischen Lernorten
  • Arbeitsgemeinschaften
  • spezifisch unterstützenden Angeboten

Lehrgangsorientierter Unterricht

  • Durch Lehrgang, Lehrer oder Lehrerin geplant, gesteuert, bewertet
  • Phasen der gemeinsamen, der individuellen Arbeit, Partner- oder Gruppenarbeit
  • Binnendifferenzierte Phasen

Vor allem die binnendifferenzierten Phasen bieten gezielte Möglichkeiten zur Förde-rung von Kindern mit spezifischen Behinderungen.

Wochenplanarbeit

  • Festgelegter Zeit- und Stundenrahmen durch den Lehrer
  • Reihenfolge, benötigter Zeitaufwand für eine Aufgabe sowie Kooperationsform können von den Kindern frei gewählt werden
  • Kontrolle durch die Kinder und den Lehrer

Bei dieser Arbeitsweise können für Kinder mit Behinderungen ganz spezifische Aufgaben und Arbeitsweisen eingeplant werden.

Freie Arbeit

  • Schülerinnen und Schüler können in einem vorgegebenen Zeitrahmen Ziele und Tätigkeiten, Kooperationspartner und Produkte selbst bestimmen
  • Weitgehende Selbstverantwortung der Kinder

Behinderte Kinder haben hier einen großen Freiraum und die Möglichkeit, durch Unterstützung der Lehrerin und anderer Kinder zu selbständigem Arbeiten ermuntert oder hingeführt zu werden und darin Bestätigung zu erhalten.

Projektarbeit

Die Schülerinnen und Schüler

  • wählen selbst ein Thema oder übernehmen Vorschläge der Lehrerin zur Bear-beitung einer Aufgabe oder eines für sie wichtigen Problems
  • versuchen Bearbeitungs- und Lösungswege selbst zu finden
  • stimmen Material, Arbeitsweise, Zeitrahmen, Schwerpunkte etc. ab
  • bearbeiten möglichst selbstständig, begleitet, unterstützt durch Pädagogen in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit ihren Schwerpunkt im Rahmen des Gesamtthemas
  • präsentieren und bewerten die Ergebnisse

Kinder mit Behinderungen erfahren in dieser Projektarbeit besondere Möglichkeiten zur Entfaltung und Förderung, da gezielt an ihren Interessen, Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen des Gesamtthemas angeknüpft werden kann.

Spezifisch unterstützende Angebote

Bezogen auf besondere Behinderungen und ausgehend vom Fördergutachten können spezifische Angebote für bestimmte Kinder notwendig sein, die in Absprache mit Koop-Lehrern, Sonderpädagogen, Therapeuten etc. im Rahmen des Klassenverbandes oder teilweise auch außerhalb angeboten werden können, z. B. Psychomotorik, logopädische Förderung, Spieltherapie etc.

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5. Kooperation von Lehrern

Kooperation läßt sich eher und leichter verwirklichen, je mehr gemeinsame Stunden im Unterricht zur Verfügung stehen. Besonders günstige Rahmenbedingungen sind gegeben, wenn z. B. drei Kinder mit je 4 Stunden in einer Integrationsklasse unterrichtet werden. Dieser Klasse steht dann eine zweite Lehrkraft mit 12 Stunden zur Verfügung. Die Aufteilung dieser 12 Stunden auf mehrere Lehrer/innen hat sich als äusserst ungünstig erwiesen, sowohl hinsichtlich der individuellen Förderung des einzelnen Kindes als auch der Kooperation unter den Kollegen. Das „Zwei-Pädagogen-System“ hat sich in Berlin während der über 20-jährigen Erfahrung in Integrationsklassen pädagogisch bewährt.
Spofern nicht genügend Sonderpädagogen vorhanden sind werden die zusätzlichen Stunden von einem Klassen- oder Fachlehrer übernommen, unterstützt u. U. von Ambulanzlehrern für spezielle Behinderungsprobleme.
Sonderpädagogen, die als Ambulanzlehrer tätig sind und somit von einem Sonderpädagogischen Förderzentrum nur stundenweise abgeordnet werden, haben meist nicht genügend Zeit für den Kooperationsprozess. Fahrwege und häufiger Schulwechsel erschweren erheblich die Arbeitsbedingungen. Sinnvoll ist also die feste Einbindung der Sonderpädagogen in das jeweilige Kollegium. Zusätzlich können die Förderzentren Treffen anbieten zum Erfahrungsaustausch, für Informationen, Fortbildung usw.
Wie kann die Zusammenarbeit der unterrichtenden Lehrer/innen in einer Integrationsklasse aussehen?
Wir können hier nur Anregungen geben, da die beteiligten Pädagogen bei gemeinsamer integrativer Arbeit in einen offenen Entwicklungs- und Lernprozess eintreten, ihn selbst gestalten und vor allem einfühlsam und realistisch mit den Kindern und sich selbst umgehen sollten.
Es ist günstig - vor Übernahme einer Integrationsklasse - sich einen Kooperations-lehrer zu suchen (z. B. Kollegen, mit denen man sich die Zusammenarbeit gut vorstellen kann bzw. schon erfolgreich im Team war). Arbeiten zwei oder mehr Lehrer zusammen, die sich nicht kennen, haben sich klare Absprachen als sinnvoll erwiesen. Dazu gehören auf der Organisations- und Sachebene:

  • Die Zuordnung zu einzelnen Lernbereichen bzw. Fächern kann wechseln; auch der Sonderpädagoge kann bestimmte fachliche Aufgaben übernehmen und für die Planung und Durchführung der Hauptverantwortliche sein. So nehmen die Koope-rationspartner wechselseitig unterschiedliche Aufgaben wahr.
  • Bei der Förderplanung für die Schüler mit Behinderung hat der Sonderpädagoge die Federführung; die anderen Lehrer der Klasse sollten aber unbedingt einge-bunden werden, da sie aufgrund ihrer Erfahrungen in der täglichen Arbeit über wertvolle Fachkompetenzen verfügen. Diese müssen in die gemeinsame Planung einfließen, z. B. in Form eigener Vorschläge zur Differenzierung oder durch Absprachen zur Unterrichtsaufteilung.
  • Verbindliche Termine im Team sind für gemeinsame Unterrichtsplanung, Austausch über Schülerentwicklungen usw. hilfreich.
  • Regelmäßige Koordinations- und Arbeitstreffen im erweiterten Klassenteam sind wegen der erhöhten Lehrerzahl insbesondere in den 5. und 6. Klassen und der Sekundarstufe I wichtig. Sie könnten auch als Pädagogische Konferenz in der Schulorganisation verankert werden.
  • Gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen hat sich als unterstützend erwiesen für die Förderung kooperativer Unterrichtsführung.

Bei kooperativer Unterrichtsgestaltung spielen Aspekte auf der Beziehungsebene eine tragende Rolle. Die Verantwortungsteilung für soziale und kognitive Lernprozesse und auch die Zusammenarbeit mit den Eltern verlangen von den Pädagogen ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft. Gut funktionierendes Teamteaching bietet viele positive und entlastende Aspekte im schulischen Alltag. Die Kolleginnen und Kollegen wirken nicht mehr als Einzelkämpfer, sondern erleben die Verantwortungsteilung als Entlastung und können sich zeitweilig in Ruhe einem Einzelkind oder einer kleinen Gruppe zuwenden.

Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team braucht Zeit. Gemeinsam muss ein pädagogisch-soziales Verständnis von integrativer Arbeit gefunden, entwickelt und auch überprüft werden. Jeder muss seine Rolle im Team finden, um zu einem gleichberechtigten, befriedigenden Arbeitsverständnis zu gelangen.
Dabei kann Supervision sehr hilfreich sein, die diese neue Form von Unterricht begleitet und zu Rollenklärungsprozessen führen kann. Auch kollegiale Praxisberatung kann als unterstützend und entlastend erlebt werden. Diese Methode ist ein Verfahren unter Kollegen, gemeinsam Interaktionsprozesse aus dem Schulalltag zu reflektieren.
All dies macht deutlich, dass insbesondere anfangs ein erhöhter Zeitaufwand für die Individualisierung innerhalb des Klassenverbandes ebenso nötig ist wie für die Entwicklung kooperativer Unterrichtsführung.

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6. Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I

Zum Übergang in die Sekundarstufe I werden Förderausschüsse entsprechend der Grundschule eingerichtet. Es kommen noch Vertreter aufnehmender Schulen hinzu. Gerade bei zieldifferenter Integration und bei Schüler/innen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung bedarf es eingehender Abklärungen mit verschiedenen Instanzen und Schularten, um eine optimale Weiterführung der Förderung sicherzustellen. Spricht der Förderausschuss eine Empfehlung für zieldifferente Integration in einer allgemeinen Oberschule aus, so muss diese über die Gesamt- und Schulkonferenz die Einrichtung einer entsprechenden Integrationsklasse beantragen und ggf. die in Frage kommenden Schüler/innen benennen. Die Schulverwaltung trifft die endgültige Entscheidung.
Die Klärung folgender Fragen hat sich als sinnvoll beim Übergang in die Sekundarstufe I erwiesen:

1. Welchen Ort und welche Art der Beschulung wünschen die Eltern? Was wünschen die Kinder sich selbst?
2. In welchem Ausmaß konnte während der Grundschulzeit am gemeinsamen Unterricht teilgenommen werden?
3. Welche besonderen Fördermaßnahmen wurden durchgeführt?
4. Wie ist der Lern- und Entwicklungsstand des Schülers am Ende der 6. Klasse?
5. Erhält die Schülerin/der Schüler eine Oberschulempfehlung?
6. Welche zusätzlichen sonderpädagogischen und/oder pflegerischen Hilfen werden voraussichtlich im nächsten Schuljahr erforderlich sein?
7. Werden individuelle Abweichungen von den rahmenplanmäßigen Anforderungen des betreffenden Schultyps für erforderlich gehalten? Wenn ja, welche?
8. Werden für diese Schülerin/diesen Schüler allgemeine Richtlinien durch Ausnahmeregelungen zu ersetzen sein? Wenn ja, welche: Probehalbjahr, Zensuren,
    Zeugnisse, Sportunterricht ?
9. Sind aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse außerschulische Hilfen für die Schülerin/den Schüler bzw. für die Familie neu zu geben bzw. bestehende mit den
    schulischen Fördermaßnahmen zu koordinieren?
10. Welche Klasse in welcher Schule wird für das 7. Schuljahr empfohlen, und welche informellen Abklärungen wurden mit der empfohlenen Schule vorgenommen?

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8. Unterricht in Integrationsklassen der Sekundarstufe I

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung verdeutlicht durch die große Spanne unterschiedlicher Lernmöglichkeiten besonders prägnant die vielen Anforderungen, Möglichkeiten und Probleme, die sich auch in allen anderen Klassen in der Sekundarstufe stellen. So geht es vor allem um:

  • die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, ihre Interessen, Stärken und Schwächen,
  • die Förderung gemeinsamer Lernprozesse,
  • die Auseinandersetzung mit Themenbereichen und Unterrichtsinhalten, die nicht nur zum Rahmenplan gehören, sondern darüber hinausgehen,
  • Unterrichtsmethoden, die an individuelle Lernmöglichkeiten anknüpfen und individuelle Lernwege ermöglichen,
  • einen Stundenplan, der erlaubt,
    • die Arbeit in thematischen Einheiten fächerbindend zu gestalten,
    • kooperativ zu arbeiten,
    • Teamteaching zu ermöglichen,
    • die Anzahl der in einer Klasse tätigen Kolleginnen und Kollegen möglichst gering zu halten,
    • die Woche übersichtlich zu gliedern.

Für die Arbeit mit den behinderten Schülerinnen und Schülern in einer Integrationsklasse ist es wichtig, ihre Lernvoraussetzungen zu erfassen. Auf dieser Grundlage ist zu entscheiden, ob der betreffende Schüler in Anlehnung an die Stoffverteilung für die gesamte Klasse differenzierende Angebote im Rahmen eines gemeinsamen Themas bearbeiten kann oder ob es notwendig ist, eigene Förderschwerpunkte z. B. in den Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens weiter aufzubauen. Diese Überlegungen müssen soweit gehen, dass die Schüler in Bereichen gefördert werden, die bisher nicht für die Sekundarstufe I vorgesehen sind, z. B. lebenspraktische und berufliche Themen. Dazu muss die Schule ein Stück Lebens- und Berufs-realität in ihrem organisatorischen Rahmen anbieten, etwa durch eine Cafeteria, in der Schülerinnen und Schüler mitarbeiten, eine Fahrradwerkstatt für den Kiez usw.
Derartige Arbeitsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler bedürfen natürlich auch einer Entsprechung in den Unterrichtsmethoden und in der Bearbeitung bestimmter Inhalte. Binnendifferenzierter Unterricht wird zu einer unumgänglichen Notwendigkeit. Die Suche nach neuen Zugängen zu Unterrichtsthemen, die Gruppenarbeit, die Arbeit mit Wochenplänen sind wichtige Schritte in der Unterrichtung heterogener Lerngruppen.
Auch der organisatorische Rahmen, in den die Arbeit einer Klasse eingebunden ist, insbesondere der Stundenplan, kann unterstützend oder hemmend sein. Ein günstiger Einbau der Klassenlehrerstunden in den Wochenverlauf kann eine gute Orientierung geben und helfen, Probleme rechtzeitig aufzufangen. Andere Möglichkeiten sind z. B. Projekte, das jahrgangsübergreifende Arbeiten oder das Team-Kleingruppen-Modell.

Das Zusammenfassen von einzelnen Stunden zu Doppelstunden wirkt der Atomisierung des Lernens entgegen und hilft besonders solchen Schüler/innen, die Schwierigkeiten haben, sich in kurzen Abständen immer wieder auf neue Inhalte einzulassen. Gleichzeitig verbessern sich die Möglichkeiten des fachübergreifenden Arbeitens.

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8. Lern- und Leistungsbeurteilung

Der gemeinsame Unterricht in Integrationsklassen versucht durch differenzierte Lernangebote die individuell unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und sie entsprechend zu fördern und zu fordern. Die Beurteilung der Lernentwicklung muss sich daher an den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritten orientieren.

Da die Integrationsklassen aber in einer schulischen Realität existieren, in der Ziffernzensuren die Norm sind, wird darauf geachtet, dass Unterschiede in den Beurteilungsformen zwischen Integrations- und Regelklassen nicht zu groß werden. So erhalten in Integrationsklassen die Schülerinnen und Schüler nur solange verbale Beurteilungen, wie es für alle vorgesehen bzw. auf Antrag möglich ist, nämlich bis zum Ende der vierten Klassenstufe. Danach erhalten die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in einzelnen Fächern nicht nach den jeweiligen Rahmenplananforderungen der allgemeinen Schule beurteilt werden können, entweder verbale Beurteilungen (auf Wunsch der Eltern) oder - besonders in der Sekundarstufe I - sog. Sternchennoten. In einem Kommentar wird - laut VO Sonderpädagogik - darauf verwiesen, dass diese Noten nicht den Rahmenplananforderungen der allgemeinen Schule entsprechen, sondern sich an den Leistungsanforderungen der Schule für Lernbehinderte orientieren.
Damit soll zum Ausdruck kommen, dass bei den vielfältigen Lernangeboten aus unterschiedlichen Rahmenplänen unter leistungsrelevanten Gesichtspunkten ein reduzierter Maßstab gilt, nämlich der der Leistungsanforderungen der Sonderschule für Lernbehinderte.

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9. Übergang Sekundarstufe I - berufliche Orientierung

Beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II bzw. in die Beschäftigungs- und Berufsorientierung gibt es für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf spezielle Regelungen, z. B.:

„Für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem Integrationsbedarf wird bis Ende der Jahrgangsstufe 9 nicht über die Versetzung entschieden. In der Regel verbleiben sie aus pädagogischen Gründen in der Integrationsklasse, in die sie in Klassenstufe 7 aufgenommen wurden.

Grundsätzlich erfolgen auch in den Integrationsklassen Unterricht und Erziehung so-wie die außerunterrichtliche Betreuung im Rahmen der Sek. I-Ordnung bzw. der Gesamtschulordnung. Dabei müssen - soweit erforderlich - die unterrichtlichen Zielset-zungen für die behinderten Schülerinnen und Schüler individuell durch einen Förderplan festgelegt werden, der sich an den Rahmenplänen für Lernbehinderte orientiert. Eine Befreiung vom Fremdsprachenunterricht kann erfolgen. Die hierdurch gewonnene Unterrichtszeit ist für individuelle Förderung zu verwenden.

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres in Klassenstufe 9 ist erneut ein sonderpädagogisches Gutachten zu fertigen. Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens, einer einzuholenden Stellungnahme der zuständigen Berufsberatung und der bisher gezeigten Leistungen erarbeitet Anfang des zweiten Schulhalbjahres die Klassenkonferenz einen Vorschlag über den weiteren Bildungsweg der Schülerinnen bzw. Schüler.

Dabei sind folgende Alternativen möglich:

  • zielgleiche Integration in der Klasse 10 nach Versetzung und Erwerb des Haupt-schulabschlusses,
  • Wiederholung der Klassenstufe 9, wenn zu erwarten ist, dass dann der Haupt-schulabschluss erreicht wird,
  • Übergang in Lehrgänge nach § 39 Abs. 8 SchulG (BB 10),
  • Übergang in Lehrgänge nach § 30 Abs. 4 Satz 3 SchulG,
  • Übergang in den Schulversuch Berufsorientierender Lehrgang in Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft an der Schule für Lernbehinderte,
  • Aufstieg in Klasse 10 bei zieldifferenter Integration,
  • Verlassen des Bildungsganges bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 SchulG.

Nach Anhörung der Erziehungsberechtigten entscheidet das Landesschulamt über den weiteren Bildungsweg unter Berücksichtigung des Vorschlages der Klassenkonferenz und des Wunsches der Erziehungsberechtigten im Rahmen der verfügbaren personellen und sächlichen Mittel.“

(Quelle: Schreiben von SenSchulJug Sport an das LSA zu: Abweichende Organisationsform. „Integrationsklassen mit zieldifferenter Integration in der Sekundarstufe I“, Berlin, 08.11.1996)

Für Jugendliche aus dem Schulversuch zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und mit schwerer Mehrfachbehinderung wurde zum Schuljahr 2000/2001 an der Loschmidt-Berufsschule eine abweichende Organisationsform ermöglicht (vgl. S.4/5 ).

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10. Rechtsgrundlagen

1990 wurde § 10 des Berliner Schulgesetzes durch Einfügung des § 10 a „Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ geändert. Darin heißt es:

    „(1) Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schule (Grund- und Oberschule) umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies gilt nicht für geistig- und schwermehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für den Sekundarbereich I; hierzu werden entsprechende Schulversuche gemäß § 3 durchgeführt. Bis zum Schuljahr 1996/97 sind die Voraussetzungen für das uneingeschränkte Wahlrecht der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen der allgemeinem Schule und einer bestehenden Sonderschule oder Sonderschuleinrichtung zu schaffen.“

Mit dem Haushaltsstrukturgesetz von 1996 wurde dann der §10 a des Berliner Schulgesetzes novelliert. Es wurden weitere Schritte in Richtung Normalisierung und Ausbreitung getan, aber auch Einschränkungen beibehalten, etwa beim Elternwahlrecht und beim Haushalt. Folgende wesentliche Änderungen wurden beschlossen:

  • Im Grundschulbereich ist gemeinsame Erziehung nun Regelpraxis, von der grundsätzlich keine Behinderungsart ausgeschlossen ist. Es gibt hier keine Schulversuche mehr.
  • Im Bereich der Sekundarstufe I ist zielgleiche Integration Regelpraxis.
  • Zieldifferente Integration wird in Integrationsklassen der Sekundarstufe als „abweichende Organisationsform“*    durchgeführt.
  • Alle allgemeinen Schulen sind beteiligt.
  • Es gibt - wie in allen anderen Bundesländern mit gesetzlichen Regelungen zur gemeinsamen Erziehung - einen Haushaltsvorbehalt:
    • „Die Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen Schule erfordert eine entsprechende personelle, räumliche und sachliche Ausstattung und steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan dafür entsprechende Stellen und Mittel vorsieht.“
  • Die Elternwahl kann durch die Schulaufsicht dann eingeschränkt werden,
    • „... wenn sie nach eingehender Beratung mit dem Förderausschuss zu der Auffassung gelangt, dass der Schüler oder die Schülerin in der allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden kann.“
  • In der Sekundarstufe I werden  zwei neue Schulversuche durchgeführt:
    • ein landesweiter Schulversuch zur Integration geistig- und schwermehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler
    • ein landesweiter Schulversuch zur beruflichen Vorbereitung und Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Am 13. Juli 2000 ist eine Rechtsverordnung über die sonderpädagogische Förderung (VO Sonderpädagogik) erlassen worden. Diese Verordnung löst die Ausfüh-rungsvorschriften über Sonderschulen und Sonderschuleinrichtungen (Sonderschul-ordnung) vom 28. August 1984 (ABI. S. 1344), zuletzt geändert durch Artikel III der VV vom 1. August 1994 (ABI. S. 2863), sowie das Rundschreiben VI Nr. 21/1993 vom 10. Februar 1993 ab.
Bisher gibt es noch keine weiterführenden Ausführungsvorschriften (AV)  und Rundschreiben. Orientierung zu diesem Thema bieten z. Z. die Richtlinien der Schulverwaltung zur Lehrerstundenzumessung und zur Organisation der Berliner Schule in den jeweiligen Schuljahren sowie Schreiben des Landesschulamtes an die Schulen.

( * als „abweichende Organisationsform“ werden – im Vergleich zu Schulversuchen – weniger grundsätzliche organisatorische Abweichungen von der schulischen Regelpraxis definiert. Die Eltern müssen nicht mehr der Einrichtung solcher „abweichender Organisationsformen“ zustimmen, wohl aber die Schulkonferenz).

    Quellen:
    1. §10 a des Berliner Schulgesetzes
     Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport: Gemeinsame Unterrichtung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen. Abgeordnetenhaus von Berlin. 11. Wahlperiode, Drucksache 11/ 1331, 15. November 1990, bes. Punkt 5.2 Änderung des Schul-gesetzes S.24/25 (Schulgesetz)
    2. Novellierter § 10 a des Berliner Schulgesetzes (s. nächste Seite)
     Gesetz- und Verfassungsblatt für Berlin, 52. Jahrgang, Nr. 20, 20. April 1996, S.129
    3. Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (VO Sonderpädagogik) vom 13. Juli 2000, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 56.Jg. Nr. 24, A 3227 A
    4. Jährlich erscheinende Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung und die Organisation der Berli-ner Schule
    5. Verschiedene Schreiben der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport sowie des Landesschulamtes an die Schulen zur Regelung einzelner organisatorischer Fragen im Rahmen der gemeinsamen Erziehung
    6.  AV über Noten und Zeugnisse, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift am 21.7.1993, ABL,  S. 2197


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Adressen und Hinweise

Pädagogen, Eltern, Schüler und Interessierte können sich in Berlin bei folgenden Einrichtungen, Verbänden, Initiativen über die Gemeinsame Erziehung und Sonderpädagogische Förderung informieren und teilweise Unterstützung und Informationsmaterial erhalten.
Diese Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Wichtige Ergänzungen würden wir gerne aufnehmen (Telefon s. ProGEM).

In den einzelnen Bezirken bzw. Regionen ist jeweils eine Schulrätin / ein Schulrat als Integrationsbeauftragte/r zuständig für die Belange der Gemeinsamen Erziehung; häufig wird diese Aufgabe von den für Sonderschulen Zuständigen übernommen (s. Übersicht ).

Mitarbeiter / innen der Schulpsychologischen Beratungsstellen können bei Fragen zur gemeinsamen Erziehung weiterhelfen.

Weitere Ansprechpartner sind die Förderzentren, die allerdings sehr unterschiedlich struk-turiert sind. Die meisten Förderzentren sind Sonderschulen für Lernbehinderte, Sprachbehinderte usw., die sich auch zuständig fühlen für Beratung, Kooperation mit sozialen Diensten und anderen Schulen, Förderdiagnostik und Förderausschüsse. Über die Förderzentren wird teilweise die unterrichtliche Betreu-ung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Integration geregelt. Wilmersdorf und Steglitz haben Förderzentren, die relativ eigenständig und schulunabhängig und in Kooperation mit einer Sonderschule des Bezirkes arbeiten.

Beratungs- und Förderzentrum Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174 - 177, 10713 Berlin, Telefon: 86413377
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Förderzentrum Steglitz
Dessauer Straße 49-55, 12249 Berlin, Telefon: 63212573
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Informationen über besondere Einrichtungen, Angebote, Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Sonderschulen/sonderpädagogischen Förderzentren finden Sie im aktuellen Verzeichnis der Berliner Schulen).

Projektgruppe Gemeinsame Erziehung (ProGEM) am Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM)
Alte Jakobstraße 12, 10969 Berlin, Telefon: 90172-011, -061
Internet: http://bebis.cidsnet.de/faecher/feld/gem/index.html
- Beratung und Unterstützung hauptsächlich für Pädagogen, Teams, Schulen und Eltern;
- Mitgestaltung von Konferenzen und Studientagen; Bereitstellung von Datenbanken zur
- Gemeinsamen Erziehung sowie Bearbei-tung von Rechercheanfragen; Fortbildungsangebote
- didaktische Materialien

Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung (AK GEM)
Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz, Fakultät I der Technischen Universität Berlin,
Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin, Telefon: 31473205, -207,
Internet: http://www.tu-berlin.de/fb2/aif/
Finanziell, politisch und institutionell unabhän-giger Arbeitskreis; die Teilnehmenden kom-men aus sehr verschiedenen Bereichen und Einrichtungen der Gemeinsamen Erziehung, treffen sich regelmäßig und bieten ein breites Forum sowohl an Informationen als auch bildungspolitischen Impulsen.

Arbeitsbereich Integrationspädagogik der FU Berlin, FB Erziehungswissenschaft / Psy-chologie
Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, Te-lefon: 8385-3022, -6450,
Internet: http://www.fu-berlin.de/fachbereiche/ fbkurz/ewiss.html
Sprechzeit: nach telefonischer Vereinbarung

Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. - ANE
Bobbstraße 10, 10967 Berlin, Telefon: 259006-20,
Internet: http://www.ane.de
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 9-15; Fr 9-13)
Elterninitiative von betroffenen Eltern, die u.a. Leitfäden zu schulspezifischen Themen her-ausgeben, schulrechtliche Beratungen und Orientierungsveranstaltungen durchführen

Eltern beraten Eltern - von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.
c/o Patmos Gemeinde, Gritznerstraße 18/20, 12163 Berlin, Telefon: 8216711
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo, Do, Fr 9.30-13; Die 8.30-16)
Beratung auch in türkischer Sprache (freitags 9.30-13)

Eltern für Integration e.V.
c/o Sekis, Albrecht-Achilles-Straße 65, 10709 Berlin, Telefon: 8919396
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo 10-16; Mi 16-19.30)

Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft Berlin (GEW)
Ahornstraße 5, 10787 Berlin,
Telefon: 2199930
Sprechzeiten: täglich 9-12; 12.30-16;
Mi 12.30-17; Fr 12.30-15

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Landesverband Berlin, Wallstraße 15/15A, 10179 Berlin, Telefon: 829998-0
Internet: http://www.lebenshilfe-berlin.de
Sprechzeiten: täglich 8.30-15

Piklergesellschaft Berlin e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 33, 17193 Berlin, Telefon: 8257888
Beratung, Diagnostik, Therapie für entwick-lungsverzögerte und behinderte Kinder

Beratungs- und Behandlungszentrum für bewegungsgestörte Kinder (BUB) vom
Sozialverband VdK
Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin, Telefon: 864910-27
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Interdisziplinäre Beratung, Diagnostik, Therapie vom Säugling bis zum Jugendlichen;
Überweisungsschein der Krankenkasse nötig

Schwerhörigen-Verein Berlin e.V.
Sophie-Charlotten-Straße 23 a, 14059 Berlin, Telefon: 32602375 (Schreibtelefon)
Internet: http://www.schwerhoerige-berlin.de/html/f2htm

Beratungsstelle für Hörbehinderte
Paster-Behrens-Straße 81, 12359 Berlin,
Telefon: 60972500 (n. Vereinbarung)

Beratungsstelle für unterstützte Kommunikation an der Arno-Fuchs-Schule in Charlottenburg
Richard-Wagner-Straße 30, Telefon: 3430-2854
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Das Beratungsprogramm richtet sich an nichtsprechende Menschen mit einer geistigen
Behinderung mit dem Ziel, die Kommunikation mit der Umwelt zu verbessern.

Elternselbsthilfe-Gruppe „Mein Kind ist hörgeschädigt, gehörlos oder starkschwerhörig! Meins auch!“
Kiezoase Schöneberg, Barbarossastraße 65, Telefon: 7812482; 754608-24, -25
Sprechzeiten: 16-18 (jeden zweiten und vier-ten Dienstag im Monat)
Hier erhält man auch Informationen über den bilingualen Schulversuch (Gebärdensprache -
Lautsprache), der von der Adolf-Eschke-Schule beantragt wurde.

Bildungs- und Beratungsstelle SHG von und für Anfallkranke e.V.
Ansprechpartner: Ilse-Dora Höhne, Finowstra-ße 35, 10247 Berlin, Telefon: 2948620
Sprechzeiten: täglich 9.30-18

Epilepsie-Zentrum Evangelisches Kran-kenhaus Königin-Elisabeth
Herzbergstraße 79, 10362 Berlin, Telefon: 5472-3500, FAX: 5472-3502 (bieten Informationsveranstaltungen an Schulen an).

Hilfe für das autistische Kind Landesver-band Berlin e.V
Beratungsstelle, Sponholzstraße 26, 12159 Berlin, Telefon: 8529046
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (9-16)
Fördergruppen, Hort, Schulprojekt

Kinder- und Jugendambulanz Tempelhof
Tempelhofer Damm 119, 12099 Berlin, Tele-fon: 7510228
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo, Die, Mi 9-14; Do 9-10)
Die Kinder- und Jugendambulanz Tempelhof des Diakonischen Werkes Tempelhof e.V. hat
den Auftrag erhalten, im Bezirk Tempelhof behinderten und von Behinderung bedrohten, sowie entwicklungsverzögerten Kindern und deren Eltern umfassende Hilfen anzubieten.

Hypies Berlin
Telefon: 79702265 (Anrufbeantworter)
Internet: http://www.hypiescom/vereine/berlin.html
http://www.hypies.de
Die Hypies (Berlin) als interaktives Selbsthilfeforum gibt es nur im Internet und in Compuserve bzw. als Ausflugsgruppe.

Ambulante Beratung und Betreuung Sehgeschädigter an der Johann-August-Zeune-Schule für Blinde
Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin, Telefon: 6321-2390, -2260
Internet: http://www.blindenschule-berlin.de

Ambulante Beratung und Unterstützung für sehbehinderte Schüler an Neuköllner Schulen
Ansprechpartner: Gabriele Ehrlich, Förderzentrum am Zwickauer Damm, Zwickauer Damm 16-22, Telefon: 6616079
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Beratungsstelle für Sehbehinderte
Luisenstraße 45, 10117 Berlin, Bezirksamt Mitte, Telefon: 2470-2930
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Beratungsstelle für Hörbehinderte an der Schwerhörigenschule Berlin-Friedrichshain
Margarete-von-Witzleben-Schule, Friedensstraße 16, 10249 Berlin, Telefon: 2426098
Internet: http://www.witzleben-schule.de
Fachpädagogische Frühförderung gehörloser und schwerhöriger Kleinkinder (0-3 Jahre),
wöchentliche öffentliche Sprechstunde zur Neuvorstellung von Kindern und Erstberatung der Eltern, begleitende Beratung und Anleitung der Eltern und Familienangehörigen bezüglich der familiären Förderung, Hilfe bei der Entscheidungsfindung für die spätere Eingliederung (Integration oder sonderpädagogische Einrichtung), Beratung von Erzieherinnen, ambulante Betreuung von hörgeschädigten Kindern in Regelschulen u.a.

Pädaudiologische Beratungsstelle im Förderzentrum für Schwerhörige
Internet: http://www.b.shuttle.de/b/reinfelder/untitled.html
Sprechzeiten: telefonische Sprechstunde
(Die 13.30-15.30 Uhr)
Diagnostik (Hördiagnostik; Intelligenzdiagnostik), Koordination (Förderausschüsse; Ambulanzbereich), Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Informationsmaterial; Kontakte zu Verbänden), Hörhilfen, Fort- und Weiterbildung (Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in der Integration; Beratungskurse für Eltern hörgeschädigter Schüler; Kurse f. Absehen +
Hörtraining für Spätertaubte und/oder ehemalige Schüler)

Beratungsstelle für autistische Schüler an der Comenius-Schule Berlin-Wilmersdorf
Ansprechpartner: Frau Finck; Frau Ohder, Brandenburgische Straße 4, 10713 Berlin, Telefon: 8619149
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratung und Unterstützung bei Fragen aus dem Bereich Autismus

Beratungsstelle für autistische Schüler an der Schule am Friedrichshain
Ansprechpartner: Herr Hoppe, Frau Poser-Radeke, Kadiner Straße 9, 10243 Berlin
Telefon: 2934-7406, -7402
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratung und Unterstützung bei Fragen aus dem Bereich Autismus

Arbeitskreis überaktives Kind
Bundesgeschäftsstelle, Poschingerstraße 16, 12157 Berlin, Telefon: 85605902
Regionalgruppe, Ansprechpartner: Karin Seegers, Zikadenweg 1, 14055 Berlin,
Telefon: 8737310 oder 3019714
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Landesbeauftragter für Behinderte
Martin Marquard
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 9028-2917/2918/2998
Fax: 9028-2166

Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen (Berliner e.V. LAGH Berlin)
Rungestr. 3-6
10179 Berlin,
Tel.: 27592525

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Integrationsbeauftragte Schulräte
Integrationsbeauftragte Schulräte in den Außenstellen des LSA

 
Bez Nr. Bezirk Name Anschrift Telefon
1 Mitte Frau Rudnik    
  Tiergarten Frau Rudnik    
  Wedding Frau Rudnik

Seestr. 49,13347 Berlin

4575 6059
2 Fiedrichshain Frau Rathenow    
  Friedrichshain Frau Rathenow Petersburgerstr. 86-90, 10247 Berlin 2324 2918
  Kreuzberg Herr Lungwitz Adalbertstr. 23b, 10997 Berlin 2588 2465
3 Prenzlauer Berg Frau Münzberg Fröbelstr. 17, 10405 Berlin 4240 1019
  Pankow Herr Wilke   4240 1023
  Weißensee Herr Wilke    
4 Charlottenburg Frau Marcks Heerstr. 12-14, 14052 Berlin 9029 17207
  Wilmersdorf Frau Marcks    
5 Spandau Herr Meißner Carl-Schurz-Str. 2-6,13597 Berlin 3303 2621
6 Zehlendorf Frau v. Borczyskowski Kirchstr. 1-3, 14160 Berlin 63217305
  Steglitz Frau v. Borczyskowski    
7 Schöneberg Frau Wissel J.-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin 7560 6593
  Tempelhof Frau Wissel    
8 Neukölln Herr Stephan Boddinstr. 34-38,12053 Berlin 6809 2676
9 Treptow Frau Paris Freiheit 15, 12555 Berlin 6584 3284
  Köpenick Herr Ziebarth Freiheit 15, 12555 Berlin 6584 3265
10 Marzahn Herr Würsig Bitterfelder Str. 15, 12681 Berlin 9365 0415/14
  Hellersdorf Herr Würsig    
11 Lichtenberg Herr Mohr Frankfurter Allee 187,10360 Berlin 5504 3723
  Hohenschönhausen Herr Mohr    
12 Reinickendorf Herr Günther Buddestr. 21, 13507 Berlin 4192 4728 

(Achtung! Hier ändern sich die Verantwortlichkeiten häufig; ggf. bei den zuständigen Bezirksämtern nachfragen)
 

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Literaturempfehlungen

BERGSSON, M.: Umgang mit „schwierigen“ Kindern: auffälliges Verhalten,  Förderpläne, Handlungskonzepte, Cornelsen Scriptor 1998
BLEIDICK, U. (Hrsg.): Allgemeine Behindertenpädagogik, Luchterhand 1999
BRABAND, H. / HAUSOTTER, A. / LÖWE, G. / TECHAN, H. (Hrsg.): Integration. Auf  dem Weg!, Beratungsstelle für die Integration in der Schule 1997
DEGEN, S.: Integration im Englischunterricht. Chancen gemeinsamen Lernens
für Kinder mit und ohne Behinderung, Luchterhand 1999
EBERWEIN, H. (Hrsg.): Handbuch Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Be-hinderung lernen gemeinsam. Weinheim 1997 (4. Auflage)
EBERWEIN, H., KNAUER, S. (Hrsg.): Handbuch Lernprozesse verstehen. Wege ei-ner neuen (sonder-)pädagogischen Diagnostik. Weinheim 1998
FEUSER, G., MEYER, H.: Integrativer Unterricht in der Grundschule. Solms-Oberbiel 1987
GEHRMANN, P. (Hrsg.): Gemeinsamer Unterricht - Fortschritt an Humanität und Demokratie. Literaturanalysen und Gruppendiskussionen mit Lehrerinnen
und Lehrern zur Theorie und Praxis der Integration von Menschen mit
Behinderung. Leske + Budrich 2000
HASEMANN, K., PODLESCH, W.(Hrsg.): Gemeinsam leben, lernen und arbeiten. Perspektiven gemeinsamer Erziehung. Hohengehren 1998
HEIMLICH, H.: Integrationspädagogik. Band 13. Eine Einführung. Kohlhammer Stuttgart 2001
HEYER, P. u.a. (Hrsg.): Zehn Jahre wohnortnahe Integration. Behinderte und nicht-behinderte Kinder lernen gemeinsam an ihrer Grundschule. Frankfurt/M.1993
HEYER,P., PREUSS-LAUSITZ,U., SCHÖLER, J.: „Behinderte sind doch Kinder wie wir!“ Gemeinsame Erziehung in einem neuen Bundesland. Berlin 1997
MAREN, H. / GINNOLD, A. (Hrsg.): Integration von Menschen mit Behinderung -
Entwicklungen in Europa. Luchterhand 2000
MEISSNER, K.(Hrsg): Integration, Berlin 1997
KNAUER,S., MEISSNER,K., ROSS,D.(Hrsg.): 25 Jahre gemeinsames Lernen. Bei-träge zur Überwindung der Sonderpädagogik. Berlin 1998
KÖBBERLING, A. / SCHLEY, W.: Sozialisation und Entwicklung in Integrations-
klassen. Untersuchung zur Evaluation eines Schulversuchs in der Sekundar-
stufe. Juventa 2000
LUMER, B. (Hrsg.): Integration behinderter Kinder : Erfahrungen ; Reflexionen ; An-regungen. Cornelsen Scriptor 2001
MATTNER, D.: Behinderte Menschen in der Gesellschaft. Zwischen Ausgrenzung
und Integration. Kohlhammer Stgt. 2000
ROSENBERGER, M.(Hrsg.): Schule ohne Aussonderung - Idee, Konzepte, Zukunft-schancen. Neuwied, Berlin 1998
PREUSS-LAUSITZ,U., MAIKOWSKI,R.(Hrsg.): Integrationspädagogik in der Sekun-darstufe. Weinheim 1998
SCHÖLER,J.: Integrative Schule - Integrativer Unterricht. Ratgeber für Eltern und Lehrer. Hamburg 1993
SCHÖLER,J.: Leitfaden zur Kooperation von Lehrerinnen und Lehrern - nicht nur in Integrationsklassen. Heinsberg 1997
SCHLEY,W., BOBAN,I., HINZ,A.(Hrsg.): Integrationsklassen in Hamburger Gesamt-schulen. Hamburg 1989
SCHWOHL, J. u.a. (Hrsg.): Integration am Scheideweg: Anmerkungen zur  Innovation integrativen Unterrichts. Feldhaus 2000

Zeitschriftenaufsätze: Schulische Integration in Berlin (1998 - 2000)

BECKER, U. / BRANDSTÄDTER, A.: Niels spricht jetzt auch im Unterricht, In:
blz, 54/2000/12, S. 12-13 (Werbellinsee-Grundschule)
DAHMEN-EISENBERG, A. / GROSSGEBAUER, U.: Die Comenius-Schule in Wil-mersdorf. Eine der letzten wehrhaften Schulen in Berlin?, In:
blz, 53/2000/3-4, S. 21 (Comenius-Grundschule)
HAASE, G.: Integrationstheater an der Fläming-Grundschule, In: SpielArt,
5/2000/18, S. 20 (Fläming-Grundschule)
HEYER, P.: Neue Schritte auf dem Weg zur Schule ohne Aussonderung, In:
Die Grundschulzeitschrift, /1998/119, S. 6-7
HOHEISEL, A.: Lina-Morgenstern-Gesamtschule in Kreuzberg, In: blz, 52/1998/11,
S. 15-16
KITTELMANN, M.: Kleine Anfrage Nr. 13/4745 der Abgeordneten Marion Kittelmann
(CDU) über: Effizienz der Integration in der Berliner Schule, In: VBE aktuell,
28/1999/9, S. 20-21
KNAUER, S.: Integrationspädagogische Ausbildung für alle LehrerInnen, In: Die
neue Sonderschule, 44/1999/2, S.156-161
LITTMANN, J.: „Vogel oder Stock?“. Ein Schulalltag mit Willi, In: Unterwegs, /1998/16, S. 32-34 (Berlin-Weißensee)
MAIKOWSKI, R.: Die Mühen der Ebene: Gemeinsame Erziehung in der Sekundar-stufe I, IN: blz, 53/1999/2, S. 13-14
MAY, A.: Eine Integrationsklasse stellt sich im Internet vor, In: unterrichten/ erzie-hen, 18/1999/3, S. 161-162 (Lina-Morgenstern-Gesamtschule)
PODLESCH, W.: Was denn nun Frau Stahmer? Widersprüchliche Verordnungen über die gemeinsame Bildung und Erziehung von Behinderten und Nichtbehin-derten sorgen für Verwirrung, IN: blz, 53/1999/2, S.9
PREUSS-LAUSITZ, U.: Neue Schritte zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Er-ziehung und des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne
Behinderung in der Berliner Schule. Forderungen des Arbeitskreises Gemein-same Erziehung (AK GEM), In: Gemeinsam leben, 6/1998/4,
S. 169-172
RICHTER-KOTOWSKI, C.-U.: Kleine Anfrage Nr. 13/5238 der Abgeordneten
Cerstin-Ulrike Richter-Kotowski über: Umfang und Finanzierung der Integration behinderter Schülerinnen und Schüler in der Berliner Schule,
IN: Landespressedienst - Aus dem Abgeordnetenhaus, /2000/3 vom 5.1.
ROSENBERGER, M.: Eine Studie von Ulf Preuss-Lausitz belegt: Integration ist
nicht teurer als Separation, In: blz, 53/1999/9, S.18;20
SCAFFERT, C.: Der Buchstabenschrank, In: Spinnendifferenzierung Berlin,
/1998/43, S.19-26 (Clara-Grunwald-Grundschule)
SCHINNEN, M.: Basale Förderung in der Grundschule. Darstellung eines integrati-ven Konzepts sonderpädagogischer Förderung, In: Die Sprachheilarbeit, 44/1999/4, S.199-206
STADLER, H.: Die schulische Förderung junger Menschen mit Körperbehinderung und chronischer Erkrankung zwischen Segregation und Integration, In: Sonderpädagogik, 30/2000/2, S. 88-101
VOLKHOLZ, S.: Kleine Anfrage Nr. 13/2810 der Abgeordneten Sybille Volkholz (Bündnis 90/Die Grünen) über: Versorgung der Integrationsschulen mit
Sonderpädagog(innen)en, In: Sonderpädagogik in Berlin, /1998/1, S. 22 -24

Literaturdatenbanken und weitere Informationen des Berliner Landesinstitutes für Schule und Medien (LISUM)zur Sonderpädagogik bzw. zur Gemeinsamen Erziehung finden sie im Berliner Bildungsserver unter: http://bebis.cidsnet.de/faecher/feld/gem/index.htm
Weitere thematische Recherchemöglichkeiten: in der Datenbank zur sonderpädagogischen Literatur (Soli) an der Universität Hamburg.
Die dort eingearbeitete Zeitschriftendatenbank zur Integration ist weitgehend vom LISUM erstellt. Das LISUM ist erreichbar unter: http://www.lisum.de
Hier findet sich das Fortbildungsangebot des LISUM und Informationen zur gemeinsamen Erziehung mit ausgesuchten Literaturübersichten.

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Impressum
Titelaufnahme BIL 

Gemeinsame Erziehung und sonderpädagogische Förderung in der Berliner Schule : Informationen / LISUM, Berliner Landesinstitut für Schule und Medien. Red.: Projektgruppe Gemeinsame Erziehung. - Berlin : LISUM, 2001. - 30 S. Literaturverz. S. 30 
NE: Berliner Landesinstitut für Schule und Medien / Projektgruppe Gemeinsame Erziehung 

Berlin; Grundschule; Sekundarstufe I; Integrationspädagogik; Sonderpädagogik; Fördermaßnahmen; Schüler; Behinderung; Integration; Informationsmaterial 

- Alle Rechte vorbehalten - 
Herausgeber: Berliner Landesinstitut für Schle und Medien

Alte Jakobstr.12, 10969 Berlin 
Tel.: (030) 90172-111
Redaktion: Projektgruppe Gemeinsame Erziehung: Ursula Jack, Ute Krause, Rainer Maikowski, Therese Marsolek, Wolfgang Podlesch 
Layout: Rainer Maikowski
Druck: Berliner Landesinstitut für Schule und Medien 2001

betreut durch:  Rainer Maikowski
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