Die ProGEM hat eine Info-Broschüre zur Gemeinsamen Erziehung
in Berlin erstellt.
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Einleitung [  Übersicht]
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern
mit und ohne Behinderungen wird in Berlin seit 1975 praktiziert,
zunächst an einigen wenigen Schulen im Rahmen von Schulversuchen
bzw. abweichenden Organisationsformen. Aufgrund der positiven
Erfahrungen wurde 1990 das Schulgesetz so geändert, dass
der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen Schule
(Grund- und Oberschule) auch Schülerinnen und Schüler
mit Behinderungen, d. h. Schülerinnen und Schüler
mit son-derpädagogischem Förderbedarf umfasste.
Durch eine erneute
Schulgesetzänderung im Jahre 1996 (vgl. S. 18) wurde der
Unterrichts- und Erziehungsauftrag auch auf die Gruppe von Schülerinnen
und Schülern mit geistiger bzw. schwerer Mehrfachbehinderung
ausgeweitet. Nur noch in der Oberschule wird dazu ein Schulversuch
durchgeführt.
Das Recht der Eltern, zwischen der allgemeinen Schule und der
Sonderschule zu wählen, führte in den letzten Jahren
- trotz bestehenden Haushaltvorbehaltes - zu einer starken Ausweitung
der gemeinsamen Erziehung. Zur Zeit wird etwa ein 25% aller
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
För-derbedarf in der allgemeinen Schule integriert, in
der Grundschule sind es etwa 33%, in der Oberschule etwa 9 %.
Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer
sollen helfen, die Integrationsfähigkeit der allgemeinen
Schule zu verbessern, weil immer mehr Eltern für ihre Kinder
die gemeinsame Bildung und Erziehung wünschen.
Was im Einzelnen zu beachten ist, wenn ein Kind mit Behinderungen
die Grund- bzw. die Oberschule besuchen soll, wird in dieser
Broschüre von verschiedenen Aspekten her erläutert:
· Was ist ein Förderausschuss?
· Wie sind Eltern und Lehrkräfte daran beteiligt?
· Welche Rahmenbedingungen sind z. Z. für den gemeinsamen
Unterricht gültig?
· Welche didaktischen Grundsätze haben sich bewährt?
· Was macht die Zusammenarbeit zwischen Grundschullehrer/innen
und Sonderpädagog/innen aus?
Wie vielfältig und differenziert die gemeinsame Erziehung
Schule und Unterricht durchdringt, geht auch aus der Übersicht
auf der folgenden Seite [  Übersicht]
hervor.
   
1. Welche Möglichkeiten haben Schüler/innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in der Berliner Schule?
Für jedes Kind mit einer (vermuteten) Behinderung wird
nach Anmeldung für den Schulbeginn ein Förderausschuss
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
gebildet. Daran nehmen Eltern, der Schulleiter, ein Lehrer,
ein Sonderpädagoge und ein Vertreter des Schulpsychologischen
Dienstes teil. Grundlage für das Gespräch/die Beratung
ist ein Gutachten des Sonderpädagogen, in dem die individuellen
Fähigkeiten des Kindes und die notwendige Fördermaßnahmen
beschrieben. Nach Diskussion im Ausschuss wird eine Empfehlung
für das Kind ausgesprochen, über die der zuständige
Schulrat auf der Grundlage des Gutachtens und nach Maßgabe
der zur Verfügung stehenden Mittel entsheidet (s. dazu
auch Punkt 3).
- Bei einzelnen
Kindern kann sich heraus-stellen, dass ein spezieller sonderpädagogischer
Förderbedarf nicht notwendig ist. Dann wird das Kind
im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit gefördert.
Es kann auch eine Zurückstellung bzw. Wiederholung der
Klasse empfohlen werden.
Hat nun ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf,
dann müssen in der Empfehlung des Förderausschusses
auch Aussagen gemacht werden zum Umfang und der Art des Förderbedarfs,
dem Schulort sowie ggf. zu therapeutischen Maßnahmen.
Ebenso muss angegeben werden, welche personenbezogenen, behinderungsspezifischen
Hilfsmittel empfohlen werden und ob betreuende und pflegerische
Maßnahmen notwendig sind.
Folgende Organisationsformen für sonderpädagogische
Förderung kommen in Frage:
- Gemeinsamer Unterricht in Integrationsklassen der allgemeinen
Schule und der Sonderschulen
- Einzelintegration in Regelklassen an Grund- und Oberschulen
- sonderpädagogische Kleinklassen an Grundschulen mit
dem Förderschwerpunkt Sprache oder Verhalten (Beo-Klassen)
- sonderpädagogische Förderklassen (Dehnklassen)
für Kinder, bei denen zu erwarten ist, dass sie nach
vorübergehender sonderpädagogischer Förderung
in der allgemeinen Schule integriert werden können
- Unterricht in Sonderschulen und sonderpädagogischen
Förderzentren
- Krankenhausunterricht
- Hausunterricht (für kranke und behinderte Kinder, die
nicht am Unterricht einer Schule teilnehmen können)
- Förderstufen für mehrfachbehinderte Kinder (an
Schulen für Geistigbehinderte)
- zusätzlicher Unterricht bei besonderen Bedarfslagen
- Ambulanzlehrer unterstützen sonderpädagogische
Förderung (vorwiegend in der allgemeinen Schule)
- Unterricht in kooperativen Schulsystemen (Zusammenarbeit
von Sonderschule mit Grund- und Oberschule)
1.1 Gemeinsame Erziehung in der Grundschule
Für die Integration von Kindern mit Be-hinderungen können
in der Regel 4,5 Lehrerstunden beantragt werden. Davon sind
vier Stunden der individuellen Förderung vorbehalten, 0,5
Stunden erhält die Schule für ihren Integrationspool,
der für weitere Differenzierung und Förderung sowie
zum Frequenzausgleich zur Verfügung steht. Bei geistiger
Behinderung stehen 10 Lehrerstunden zur Verfügung, für
blinde und gehörlose Kinder 7 Lehrerstunden. Davon können
jeweil 1,5 Lehrerstunden für den Integrationspool der Schule
bzw. den Frequenzasugleich verwendet werden. Dies wird in den
Organisationsrichtlinien für jedes Schuljahr festgelegt.
Seit dem Schuljahr 2001/2002 erfolgt die Stundenzuweisung in
den einzelnen Bezirken, aufgrund von insgesamt nicht aus-reichenden
Mitteln, nach unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen.
Es wird zwischen zielgleicher und zieldifferenter Integration
unterschieden. Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Sehen",
"Hören", "körperliche und motorische
Entwicklung", "Sprache" oder "emotionale
und soziale Entwicklung" werden in der Regel zielgleich
unterrichtet, d.h. auf der Grundlage des Rahmenplans der allge-meinen
Schule. Bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt "Lernen"
oder "Geistige Entwicklung sind die Rahmenrichtlinien der
Schule für Lernbehinderte bzw. Geistigbehinderte (zieldifferenter
Unterricht) zu beachten (§ 3 der Verordnung über sonderpädagogische
Förderung).
1.2 Gemeinsame Erziehung in der Sekundarstufe I
Neben Sonderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten
gibt es verschiedene Möglichkeiten der integrativen Förderung
in fast allen Schularten der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe.
Einzelintegration: Hier findet die meist zielgleiche Integration
von Schülern etwa mit Sprach-, Körper- oder Sinnesbehinderungen
statt, die im wesentlichen den Leistungsanforderungen der jeweiligen
Schulstufe entsprechen, aber die differenziertesten Formen von
Unterstützung und Nachteilsausgleich benötigen. Pro
Schüler wird in der Regel ein zusätzlicher Förderbedarf
von 4 Lehrerstunden anerkannt. Je nach Behinderungsart kann
diese Zahl variieren. Im Schuljahr 2000/2001 befanden sich ca.
240 Schüler in Maßnamen der Einzelintegration in
der Sek I.
Die Förderung und Beratung wird von den Ambulanzlehrern
der zuständigen Sonderschulen realisiert. Ansonsten bleiben
die Rahmenbedingungen der Klasse unberührt. Ausführungsvorschriften
für den Nachteilsausgleich wie andere Bundesländer
(etwa Hessen oder Schleswig-Holstein) gibt es in Berlin nicht.
In AV Klassenarbeiten gibt es Hinweise zur Möglichkeit
quantitativer Reduzierungen.
Integrationsklassen zur zieldifferenten Integration als abweichende
Organisationsform: Hier werden in Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Integrationsklassen mit Schülern eingerichtet, die sonderpädagogischen
Förderbedarf und in der Regel keine Hauptschulempfehlung
haben. Die Frequenz beträgt 20+3 und in der Hauptschule
13+3 (also drei Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
davon mindestens zwei ohne Hauptschulempfehlung).
Die Schulen müssen Anträge auf abweichende Organisationsform
über Gesamt- und Schulkonferenz stellen. Es bedarf nicht
mehr der Zustimmung der Eltern der nichtbehinderten Schüler.
Als zusätzliche Ausstattung kommen pro Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf 4 Lehrerstunden hinzu.
Bei 3 Schülern sind es 12 Lehrerstunden, die von einem
Sonderpädagogen zu geben sind sowie 6 Stunden für
die Differenzierung des Unterrichts; insgesamt 18 Lehrerstunden.
Der Unterricht kann sich für die Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf am Rahmenplan der jeweiligen Schulform und
an dem der Sonderschule für Lernbehinderte orientieren.
In Berlin gab es im Schuljahr 2000/2001 46 Oberschulen, die
Integrationsklassen in abweichender Organisationsform mit über
700 Schüle-rinnen und Schülern mit sonderpädagogi-schem
Förderbedarf führten.
Integrationsklassen im landesweiten Schulversuch zur gemeinsamen
Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit einer
geistigen oder schweren Mehrfachbehinderung: Hier werden in
Haupt-, Real- und Gesamtschulen Integrationsklassen mit Schülern
eingerichtet, die erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf
haben. Die Frequenz beträgt auch 20+3 und in der Hauptschule
13+3 (wieder drei Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf - mindestens ein Schüler mit geistiger
Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung).
Die Schulen stellen den Antrag auf Aufnahme in den Schulversuch.
Die Eltern der nichtbehinderten Schüler müssen ihr
Einverständnis erklären, dass ihr Kind in dieser Klasse
unterrichtet wird. Als zusätzliche Ausstattung kommt eine
Stelle Sonderpädagogenstelle (Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik)
und eine Sekundarstufenlehrerstelle hinzu. Bei Aufnahme von
Schüler/innen mit schwerer Mehrfachbehinderung können
Stunden für eine Pädagogische Unterrichtshil-fe hinzukommen.
Im Schuljahr 2000/2001 gab es im Schulversuch 10 Oberschulen
mit 19 Integrationsklassen und 29 Schülerinnen und Schülern
mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung..
Schulversuch Berufsorientierung und -vorbereitung für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in der Sekundarstufe I in Berlin: Die 10 teilnehmenden
Oberschulen erhalten je eine halbe Stelle für Koordinatoren
bzw. Fachlehrer (besonders aus dem Arbeitslehrebereich). Es
werden zusätzliche Praktika für die Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf angeboten. Die berufsorientierenden
Anteile verschiedener Unterrichtsfächer werden verstärkt
und weitere qualifizierende Übergänge entwickelt (Alternativen
zum Berufsbefähigenden Lehrgang im 10. Schuljahr, BB10).
Schulversuch zur Integration von Jugendlichen mit geistiger
Behinderung in der Berufsschule: Seit dem Schuljahr 2000/2001
werden in der Loschmidt-Berufsschule im Rahmen der abweichen-den
Organisationsform drei Integrationsklassen mit den Schwerpunkten
Holztechnik, sowie Ernährung und Hauswirtschaft und Textiltechnik
und Bekleidung geführt. Von den jeweils dreizehn Schülerinnen
und Schülern sind drei geistig behindert. Es sollen in
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, Integrationsfachdiensten
und Betrieben Möglichkeiten für eine Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. In den
nächsten Jahren ist die Einrichtung weiterer Klassen und
die Gewinnung zusätzlicher Schulen vorgesehen.
1.3 Sonderpdagogische Förderung in der Sonderschule/
dem sonderpädagogischen Förderzentrum
Sonderschulen haben einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt:
- Förderschwerpunkt "Sehen" (Schule für
Blinde und Schule für Sehbehinderte)
- Förderschwerpunkt "Hören (Schule für
Gehörlose, Schulen für Schwerhörige)
- Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische
Entwicklung" (Schulen für Körperbehinderte)
- Förderschwerpunkt "Sprache" (Schulen für
Sprachbehinderte)
- Förderschwerpunkt "Lernen" (Schulen für
Lernbehinderte)
- Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"
(Schulen für geistige Behinderung)
Für die Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale
Entwicklung" (Verhalten) sowie "Autistische Behinderung"
gibt es keine eigenständigen Sonderschulen. Schüler
mit diesen Förderschwerpunkten werden in der gemeinsamen
Erziehung, in sonderpädagogischen Kleinklassen und in Heimschulen
unterrichtet. So gibt es etwa für Schüler mit dem
Förderschwerpunkt "Autistische Behinderung" sonderpädagogische
Kleinklassen, z.B. in der Comenius-Schule, in der Schule am
Friedrichshain und in der Schule am Plänterwald.
Im Schulverzeichnis erhalten Sie Informationen über besondere
Einrichtungen, Angebote und Arbeitsschwerpunkte der Schulen.
   
2. Kann jedes Kind integriert werden?
Die Grenzen der Integration sind durch die Voraussetzungen,
die die allgemeine Schule bietet, gesteckt. Sie liegen aus pädagogischer
Sicht nicht in Art und Schweregrad der Behinderung eines Kinde Prinzipiell ist eine gemeinsame Erziehung aller Kinder vorstellbar.
Die notwendigen Voraussetzungen und fortlaufenden Bedingungen
ergeben sich aus dem individuellen Förderbedarf und können
sich auf sehr vielfältige Bereiche des schulischen Lernens
beziehen:
- Unterrichtsgestaltung
- materielle, räumliche und personelle Voraussetzungen
- Kooperation mit anderen Fachdiensten (Therapeuten, Jugendhilfe
etc.)
- Fort- und weiterbildung / Supervision.
   
3. Was ist ein Förderausschuss? [  Grafik]
Im Förderausschuss wird festgestellt, ob sonderpädagogischer
Förderbedarf besteht, mit welchem Förderschwerpunkt
und in welchem Umfang. Das Verfahren ist in der Verordnung über
die sonderpädagogische Förderung vom 13.7.2000 geregelt.
Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
an das Landesschulamt kann gestellt werden:
- von den Erziehungsberechtigten
- von der vorschulischen Einrichtung
- von der Klassenkonferenz
- vom schulpsychologischen Dienst
- vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Das Landesschulamt entscheidet, welche Schule den Förderausschuss
einberuft.
Die Schulleiterin beruft den Förderausschuss ein. Mitglieder
sind
- die Erziehungsberechtigten, ggf. mit einer Person ihres
Vertrauens
- die Schulleiterin
- ein Sonderschullehrer
- ein Vertreter des schulpsychologischen Dienstes und des
Kinder- und Jugendge-sundheitsdienstes, ggf. auch des Kinder-
und Jugendpsychiatrischen Dienstes oder des sozialpädagogischen
Dienstes
- ein Lehrer der in Betracht kommenden Schule
Es können beteiligt werden
- fachkompetente Personen, die den Schüler kennen
- ab Klassenstufe 8 die Berufsberatung (das ist verpflichtend)
- ein Dolmetscher
- beim Förderschwerpunkt „Verhalten“ die Mitglieder
der Hilfekonferenz (Jugendhilfe)
Vor der Sitzung des Förderausschusses erstellt der Sonderpädagoge
in Absprache mit dem schulpsychologischen Dienst eine Kind-Umfeld-Analyse.
Dazu gehören
- eine gründliche Anamnese
- die Feststellung des Leistungsstandes des Kindes
- eine schul- ggf. fachärztliche Stellungnahme
- die Diagnose über Grad und Art der Behinderung; werden
kognitive Einschränkungen vermutet, müssen zwei
Intelligenztests durchgeführt werden, davon ein sprachfreier;
bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache müssen beide
Tests sprachfrei sein.
Der Förderausschuss gibt mehrheitlich Empfehlungen zu
Art und Umfang der Förderung, der Organisationsform und
der weiteren Schullaufbahn ab. Das Landesschulamt entscheidet
letztendlich über die Empfehlungen des Förderausschusses.
Liegen für einen Förderschwerpunkt mehr Anmeldungen
vor als Integrationsplätze an der allgemeinen Schule vorhanden
sind, entscheidet nach vorrangiger Berücksichtigung von
Härtfällen das Los (§ 35 Abs. 3).
   
4. Gemeinsame Erziehung erfordert veränderte Unterrichtsgestaltung
Die Klassen in unseren Schulen sind meist sehr heterogen im
Hinblick auf Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen, Bedürfnisse,
Schwierigkeiten und Probleme der Kinder. Wir haben in den Klassen
Kinder mit besonderen Befähigungen, aber auch mit Behinderungen,
aus armen und reichen Familien, Kinder unterschiedlicher Herkunftsländer
mit unterschiedlichen Kulturen, unterschiedlichen Kenntnissen
der Herkunftssprache und der deutschen Sprache. Häufig
wird diese Unterschiedlichkeit als störend und behindernd
erlebt und findet in der Unterrichtsgestaltung keine Berücksichtigung.
Diese Heterogenität gilt es bewusst wahrzunehmen, zu akzeptieren
und als positives Element des Miteinander-Leben-Lernens in einer
demokratischen Gesellschaft auch in der Unterrichtsgestaltung
zu berücksichtigen. Keine Unterrichtsmethode kann für
sich allein diesen sozialen Zielen, den vorgegebenen Rahmenplanzielen
und der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Kinder gerecht
werden.
Notwendig ist eine Methodenvielfalt und eine Gestaltung der
Lebens- und Lernumwelt der Kinder, in der nicht nur möglichst
viel Wissen und spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
erworben werden, sondern auch das Lernen gelernt wird: rezeptives
Lernen, handlungsorientiertes, selbstständiges Lernen,
soziales Lernen, konfliktlösendes Lernen etc.
Es geht um ein Lernarrangement, in dem diese Möglichkeiten
in unterschiedlicher Weise und Gewichtung bereitgestellt werden,
damit alle Kinder - einschließlich der behinderten - in
der für sie adäquaten Weise lernen können.
Dieses Lernarrangement kann u.a. bestehen aus:
- lehrgangsorientiertem Unterricht
- Wochenplanarbeit
- Freier Arbeit
- Projektarbeit
- außerschulischen Lernorten
- Arbeitsgemeinschaften
- spezifisch unterstützenden Angeboten
Lehrgangsorientierter Unterricht
- Durch Lehrgang, Lehrer oder Lehrerin geplant, gesteuert,
bewertet
- Phasen der gemeinsamen, der individuellen Arbeit, Partner-
oder Gruppenarbeit
- Binnendifferenzierte Phasen
Vor allem die binnendifferenzierten Phasen bieten gezielte
Möglichkeiten zur Förde-rung von Kindern mit spezifischen
Behinderungen.
Wochenplanarbeit
- Festgelegter Zeit- und Stundenrahmen durch den Lehrer
- Reihenfolge, benötigter Zeitaufwand für eine
Aufgabe sowie Kooperationsform können von den Kindern
frei gewählt werden
- Kontrolle durch die Kinder und den Lehrer
Bei dieser Arbeitsweise können für Kinder mit Behinderungen
ganz spezifische Aufgaben und Arbeitsweisen eingeplant werden.
Freie Arbeit
- Schülerinnen und Schüler können in einem
vorgegebenen Zeitrahmen Ziele und Tätigkeiten, Kooperationspartner
und Produkte selbst bestimmen
- Weitgehende Selbstverantwortung der Kinder
Behinderte Kinder haben hier einen großen Freiraum und
die Möglichkeit, durch Unterstützung der Lehrerin
und anderer Kinder zu selbständigem Arbeiten ermuntert
oder hingeführt zu werden und darin Bestätigung zu
erhalten.
Projektarbeit
Die Schülerinnen und Schüler
- wählen selbst ein Thema oder übernehmen Vorschläge
der Lehrerin zur Bear-beitung einer Aufgabe oder eines für
sie wichtigen Problems
- versuchen Bearbeitungs- und Lösungswege selbst zu
finden
- stimmen Material, Arbeitsweise, Zeitrahmen, Schwerpunkte
etc. ab
- bearbeiten möglichst selbstständig, begleitet,
unterstützt durch Pädagogen in Einzel-, Partner-
oder Gruppenarbeit ihren Schwerpunkt im Rahmen des Gesamtthemas
- präsentieren und bewerten die Ergebnisse
Kinder mit Behinderungen erfahren in dieser Projektarbeit besondere
Möglichkeiten zur Entfaltung und Förderung, da gezielt
an ihren Interessen, Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen
des Gesamtthemas angeknüpft werden kann.
Spezifisch unterstützende Angebote
Bezogen auf besondere Behinderungen und ausgehend vom Fördergutachten
können spezifische Angebote für bestimmte Kinder notwendig
sein, die in Absprache mit Koop-Lehrern, Sonderpädagogen,
Therapeuten etc. im Rahmen des Klassenverbandes oder teilweise
auch außerhalb angeboten werden können, z. B. Psychomotorik,
logopädische Förderung, Spieltherapie etc.
   
5. Kooperation von Lehrern
Kooperation läßt sich eher und leichter verwirklichen,
je mehr gemeinsame Stunden im Unterricht zur Verfügung
stehen. Besonders günstige Rahmenbedingungen sind gegeben,
wenn z. B. drei Kinder mit je 4 Stunden in einer Integrationsklasse
unterrichtet werden. Dieser Klasse steht dann eine zweite Lehrkraft
mit 12 Stunden zur Verfügung. Die Aufteilung dieser 12
Stunden auf mehrere Lehrer/innen hat sich als äusserst
ungünstig erwiesen, sowohl hinsichtlich der individuellen
Förderung des einzelnen Kindes als auch der Kooperation
unter den Kollegen. Das „Zwei-Pädagogen-System“ hat sich
in Berlin während der über 20-jährigen Erfahrung
in Integrationsklassen pädagogisch bewährt.
Spofern nicht genügend Sonderpädagogen vorhanden sind
werden die zusätzlichen Stunden von einem Klassen- oder
Fachlehrer übernommen, unterstützt u. U. von Ambulanzlehrern
für spezielle Behinderungsprobleme.
Sonderpädagogen, die als Ambulanzlehrer tätig sind
und somit von einem Sonderpädagogischen Förderzentrum
nur stundenweise abgeordnet werden, haben meist nicht genügend
Zeit für den Kooperationsprozess. Fahrwege und häufiger
Schulwechsel erschweren erheblich die Arbeitsbedingungen. Sinnvoll
ist also die feste Einbindung der Sonderpädagogen in das
jeweilige Kollegium. Zusätzlich können die Förderzentren
Treffen anbieten zum Erfahrungsaustausch, für Informationen,
Fortbildung usw.
Wie kann die Zusammenarbeit der unterrichtenden Lehrer/innen
in einer Integrationsklasse aussehen?
Wir können hier nur Anregungen geben, da die beteiligten
Pädagogen bei gemeinsamer integrativer Arbeit in einen
offenen Entwicklungs- und Lernprozess eintreten, ihn selbst
gestalten und vor allem einfühlsam und realistisch mit
den Kindern und sich selbst umgehen sollten.
Es ist günstig - vor Übernahme einer Integrationsklasse
- sich einen Kooperations-lehrer zu suchen (z. B. Kollegen,
mit denen man sich die Zusammenarbeit gut vorstellen kann bzw.
schon erfolgreich im Team war). Arbeiten zwei oder mehr Lehrer
zusammen, die sich nicht kennen, haben sich klare Absprachen
als sinnvoll erwiesen. Dazu gehören auf der Organisations-
und Sachebene:
- Die Zuordnung zu einzelnen Lernbereichen bzw. Fächern
kann wechseln; auch der Sonderpädagoge kann bestimmte
fachliche Aufgaben übernehmen und für die Planung
und Durchführung der Hauptverantwortliche sein. So nehmen
die Koope-rationspartner wechselseitig unterschiedliche Aufgaben
wahr.
- Bei der Förderplanung für die Schüler mit
Behinderung hat der Sonderpädagoge die Federführung;
die anderen Lehrer der Klasse sollten aber unbedingt einge-bunden
werden, da sie aufgrund ihrer Erfahrungen in der täglichen
Arbeit über wertvolle Fachkompetenzen verfügen.
Diese müssen in die gemeinsame Planung einfließen,
z. B. in Form eigener Vorschläge zur Differenzierung
oder durch Absprachen zur Unterrichtsaufteilung.
- Verbindliche Termine im Team sind für gemeinsame Unterrichtsplanung,
Austausch über Schülerentwicklungen usw. hilfreich.
- Regelmäßige Koordinations- und Arbeitstreffen
im erweiterten Klassenteam sind wegen der erhöhten Lehrerzahl
insbesondere in den 5. und 6. Klassen und der Sekundarstufe
I wichtig. Sie könnten auch als Pädagogische Konferenz
in der Schulorganisation verankert werden.
- Gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen hat
sich als unterstützend erwiesen für die Förderung
kooperativer Unterrichtsführung.
Bei kooperativer Unterrichtsgestaltung spielen Aspekte auf
der Beziehungsebene eine tragende Rolle. Die Verantwortungsteilung
für soziale und kognitive Lernprozesse und auch die Zusammenarbeit
mit den Eltern verlangen von den Pädagogen ein hohes Maß
an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft. Gut funktionierendes
Teamteaching bietet viele positive und entlastende Aspekte im
schulischen Alltag. Die Kolleginnen und Kollegen wirken nicht
mehr als Einzelkämpfer, sondern erleben die Verantwortungsteilung
als Entlastung und können sich zeitweilig in Ruhe einem
Einzelkind oder einer kleinen Gruppe zuwenden.
Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team braucht Zeit.
Gemeinsam muss ein pädagogisch-soziales Verständnis
von integrativer Arbeit gefunden, entwickelt und auch überprüft
werden. Jeder muss seine Rolle im Team finden, um zu einem gleichberechtigten,
befriedigenden Arbeitsverständnis zu gelangen.
Dabei kann Supervision sehr hilfreich sein, die diese neue Form
von Unterricht begleitet und zu Rollenklärungsprozessen
führen kann. Auch kollegiale Praxisberatung kann als unterstützend
und entlastend erlebt werden. Diese Methode ist ein Verfahren
unter Kollegen, gemeinsam Interaktionsprozesse aus dem Schulalltag
zu reflektieren.
All dies macht deutlich, dass insbesondere anfangs ein erhöhter
Zeitaufwand für die Individualisierung innerhalb des Klassenverbandes
ebenso nötig ist wie für die Entwicklung kooperativer
Unterrichtsführung.
   
6. Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe
I
Zum Übergang in die Sekundarstufe I werden Förderausschüsse
entsprechend der Grundschule eingerichtet. Es kommen noch Vertreter
aufnehmender Schulen hinzu. Gerade bei zieldifferenter Integration
und bei Schüler/innen mit geistiger Behinderung oder schwerer
Mehrfachbehinderung bedarf es eingehender Abklärungen mit
verschiedenen Instanzen und Schularten, um eine optimale Weiterführung
der Förderung sicherzustellen. Spricht der Förderausschuss
eine Empfehlung für zieldifferente Integration in einer
allgemeinen Oberschule aus, so muss diese über die Gesamt-
und Schulkonferenz die Einrichtung einer entsprechenden Integrationsklasse
beantragen und ggf. die in Frage kommenden Schüler/innen
benennen. Die Schulverwaltung trifft die endgültige Entscheidung.
Die Klärung folgender Fragen hat sich als sinnvoll beim
Übergang in die Sekundarstufe I erwiesen:
1. Welchen Ort und welche Art der Beschulung wünschen
die Eltern? Was wünschen die Kinder sich selbst?
2. In welchem Ausmaß konnte während der Grundschulzeit
am gemeinsamen Unterricht teilgenommen werden?
3. Welche besonderen Fördermaßnahmen wurden durchgeführt?
4. Wie ist der Lern- und Entwicklungsstand des Schülers
am Ende der 6. Klasse?
5. Erhält die Schülerin/der Schüler eine Oberschulempfehlung?
6. Welche zusätzlichen sonderpädagogischen und/oder
pflegerischen Hilfen werden voraussichtlich im nächsten
Schuljahr erforderlich sein?
7. Werden individuelle Abweichungen von den rahmenplanmäßigen
Anforderungen des betreffenden Schultyps für erforderlich
gehalten? Wenn ja, welche?
8. Werden für diese Schülerin/diesen Schüler
allgemeine Richtlinien durch Ausnahmeregelungen zu ersetzen
sein? Wenn ja, welche: Probehalbjahr, Zensuren,
Zeugnisse, Sportunterricht ?
9. Sind aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse außerschulische
Hilfen für die Schülerin/den Schüler bzw. für
die Familie neu zu geben bzw. bestehende mit den
schulischen Fördermaßnahmen zu
koordinieren?
10. Welche Klasse in welcher Schule wird für das 7. Schuljahr
empfohlen, und welche informellen Abklärungen wurden mit
der empfohlenen Schule vorgenommen?
   
8. Unterricht in Integrationsklassen der Sekundarstufe I
Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern
mit und ohne Behinderung verdeutlicht durch die große
Spanne unterschiedlicher Lernmöglichkeiten besonders prägnant
die vielen Anforderungen, Möglichkeiten und Probleme, die
sich auch in allen anderen Klassen in der Sekundarstufe stellen.
So geht es vor allem um:
- die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler,
ihre Interessen, Stärken und Schwächen,
- die Förderung gemeinsamer Lernprozesse,
- die Auseinandersetzung mit Themenbereichen und Unterrichtsinhalten,
die nicht nur zum Rahmenplan gehören, sondern darüber
hinausgehen,
- Unterrichtsmethoden, die an individuelle Lernmöglichkeiten
anknüpfen und individuelle Lernwege ermöglichen,
- einen Stundenplan, der erlaubt,
- die Arbeit in thematischen Einheiten fächerbindend
zu gestalten,
- kooperativ zu arbeiten,
- Teamteaching zu ermöglichen,
- die Anzahl der in einer Klasse tätigen Kolleginnen
und Kollegen möglichst gering zu halten,
- die Woche übersichtlich zu gliedern.
Für die Arbeit mit den behinderten Schülerinnen und
Schülern in einer Integrationsklasse ist es wichtig, ihre
Lernvoraussetzungen zu erfassen. Auf dieser Grundlage ist zu
entscheiden, ob der betreffende Schüler in Anlehnung an
die Stoffverteilung für die gesamte Klasse differenzierende
Angebote im Rahmen eines gemeinsamen Themas bearbeiten kann
oder ob es notwendig ist, eigene Förderschwerpunkte z.
B. in den Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens
weiter aufzubauen. Diese Überlegungen müssen soweit
gehen, dass die Schüler in Bereichen gefördert werden,
die bisher nicht für die Sekundarstufe I vorgesehen sind,
z. B. lebenspraktische und berufliche Themen. Dazu muss die
Schule ein Stück Lebens- und Berufs-realität in ihrem
organisatorischen Rahmen anbieten, etwa durch eine Cafeteria,
in der Schülerinnen und Schüler mitarbeiten, eine
Fahrradwerkstatt für den Kiez usw.
Derartige Arbeitsmöglichkeiten der Schülerinnen und
Schüler bedürfen natürlich auch einer Entsprechung
in den Unterrichtsmethoden und in der Bearbeitung bestimmter
Inhalte. Binnendifferenzierter Unterricht wird zu einer unumgänglichen
Notwendigkeit. Die Suche nach neuen Zugängen zu Unterrichtsthemen,
die Gruppenarbeit, die Arbeit mit Wochenplänen sind wichtige
Schritte in der Unterrichtung heterogener Lerngruppen.
Auch der organisatorische Rahmen, in den die Arbeit einer Klasse
eingebunden ist, insbesondere der Stundenplan, kann unterstützend
oder hemmend sein. Ein günstiger Einbau der Klassenlehrerstunden
in den Wochenverlauf kann eine gute Orientierung geben und helfen,
Probleme rechtzeitig aufzufangen. Andere Möglichkeiten
sind z. B. Projekte, das jahrgangsübergreifende Arbeiten
oder das Team-Kleingruppen-Modell.
Das Zusammenfassen von einzelnen Stunden zu Doppelstunden wirkt
der Atomisierung des Lernens entgegen und hilft besonders solchen
Schüler/innen, die Schwierigkeiten haben, sich in kurzen
Abständen immer wieder auf neue Inhalte einzulassen. Gleichzeitig
verbessern sich die Möglichkeiten des fachübergreifenden
Arbeitens.
   
8. Lern- und Leistungsbeurteilung
Der gemeinsame Unterricht in Integrationsklassen versucht durch
differenzierte Lernangebote die individuell unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu
berücksichtigen und sie entsprechend zu fördern und
zu fordern. Die Beurteilung der Lernentwicklung muss sich daher
an den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritten orientieren.
Da die Integrationsklassen aber in einer schulischen Realität
existieren, in der Ziffernzensuren die Norm sind, wird darauf
geachtet, dass Unterschiede in den Beurteilungsformen zwischen
Integrations- und Regelklassen nicht zu groß werden. So
erhalten in Integrationsklassen die Schülerinnen und Schüler
nur solange verbale Beurteilungen, wie es für alle vorgesehen
bzw. auf Antrag möglich ist, nämlich bis zum Ende
der vierten Klassenstufe. Danach erhalten die Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, die in einzelnen
Fächern nicht nach den jeweiligen Rahmenplananforderungen
der allgemeinen Schule beurteilt werden können, entweder
verbale Beurteilungen (auf Wunsch der Eltern) oder - besonders
in der Sekundarstufe I - sog. Sternchennoten. In einem Kommentar
wird - laut VO Sonderpädagogik - darauf verwiesen, dass
diese Noten nicht den Rahmenplananforderungen der allgemeinen
Schule entsprechen, sondern sich an den Leistungsanforderungen
der Schule für Lernbehinderte orientieren.
Damit soll zum Ausdruck kommen, dass bei den vielfältigen
Lernangeboten aus unterschiedlichen Rahmenplänen unter
leistungsrelevanten Gesichtspunkten ein reduzierter Maßstab
gilt, nämlich der der Leistungsanforderungen der Sonderschule
für Lernbehinderte.
   
9. Übergang Sekundarstufe I - berufliche Orientierung
Beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe
II bzw. in die Beschäftigungs- und Berufsorientierung gibt
es für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf spezielle Regelungen, z. B.:
„Für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem
Integrationsbedarf wird bis Ende der Jahrgangsstufe 9 nicht
über die Versetzung entschieden. In der Regel verbleiben
sie aus pädagogischen Gründen in der Integrationsklasse,
in die sie in Klassenstufe 7 aufgenommen wurden.
Grundsätzlich erfolgen auch in den Integrationsklassen
Unterricht und Erziehung so-wie die außerunterrichtliche
Betreuung im Rahmen der Sek. I-Ordnung bzw. der Gesamtschulordnung.
Dabei müssen - soweit erforderlich - die unterrichtlichen
Zielset-zungen für die behinderten Schülerinnen und
Schüler individuell durch einen Förderplan festgelegt
werden, der sich an den Rahmenplänen für Lernbehinderte
orientiert. Eine Befreiung vom Fremdsprachenunterricht kann
erfolgen. Die hierdurch gewonnene Unterrichtszeit ist für
individuelle Förderung zu verwenden.
Zum Ende des ersten Schulhalbjahres in Klassenstufe 9 ist erneut
ein sonderpädagogisches Gutachten zu fertigen. Unter Berücksichtigung
dieses Gutachtens, einer einzuholenden Stellungnahme der zuständigen
Berufsberatung und der bisher gezeigten Leistungen erarbeitet
Anfang des zweiten Schulhalbjahres die Klassenkonferenz einen
Vorschlag über den weiteren Bildungsweg der Schülerinnen
bzw. Schüler.
Dabei sind folgende Alternativen möglich:
- zielgleiche Integration in der Klasse 10 nach Versetzung
und Erwerb des Haupt-schulabschlusses,
- Wiederholung der Klassenstufe 9, wenn zu erwarten ist,
dass dann der Haupt-schulabschluss erreicht wird,
- Übergang in Lehrgänge nach § 39 Abs. 8 SchulG
(BB 10),
- Übergang in Lehrgänge nach § 30 Abs. 4 Satz
3 SchulG,
- Übergang in den Schulversuch Berufsorientierender
Lehrgang in Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft
an der Schule für Lernbehinderte,
- Aufstieg in Klasse 10 bei zieldifferenter Integration,
- Verlassen des Bildungsganges bei Vorliegen der Voraussetzungen
des § 30 Abs. 3 SchulG.
Nach Anhörung der Erziehungsberechtigten entscheidet das
Landesschulamt über den weiteren Bildungsweg unter Berücksichtigung
des Vorschlages der Klassenkonferenz und des Wunsches der Erziehungsberechtigten
im Rahmen der verfügbaren personellen und sächlichen
Mittel.“
(Quelle: Schreiben von SenSchulJug Sport an das LSA zu: Abweichende
Organisationsform. „Integrationsklassen mit zieldifferenter
Integration in der Sekundarstufe I“, Berlin, 08.11.1996)
Für Jugendliche aus dem Schulversuch zur Integration von
Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung
und mit schwerer Mehrfachbehinderung wurde zum Schuljahr 2000/2001
an der Loschmidt-Berufsschule eine abweichende Organisationsform
ermöglicht (vgl. S.4/5 ).
   
10. Rechtsgrundlagen
1990 wurde § 10 des Berliner Schulgesetzes durch Einfügung
des § 10 a „Integration von Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf“ geändert. Darin heißt es:
„(1) Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der allgemeinen
Schule (Grund- und Oberschule) umfasst auch Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Dies gilt nicht für geistig- und schwermehrfachbehinderte
Schülerinnen und Schüler sowie für den Sekundarbereich
I; hierzu werden entsprechende Schulversuche gemäß
§ 3 durchgeführt. Bis zum Schuljahr 1996/97 sind die
Voraussetzungen für das uneingeschränkte Wahlrecht
der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern
mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
zwischen der allgemeinem Schule und einer bestehenden Sonderschule
oder Sonderschuleinrichtung zu schaffen.“
Mit dem Haushaltsstrukturgesetz von 1996 wurde dann der §10
a des Berliner Schulgesetzes novelliert. Es wurden weitere Schritte
in Richtung Normalisierung und Ausbreitung getan, aber auch
Einschränkungen beibehalten, etwa beim Elternwahlrecht
und beim Haushalt. Folgende wesentliche Änderungen wurden
beschlossen:
- Im Grundschulbereich ist gemeinsame Erziehung nun Regelpraxis,
von der grundsätzlich keine Behinderungsart ausgeschlossen
ist. Es gibt hier keine Schulversuche mehr.
- Im Bereich der Sekundarstufe I ist zielgleiche Integration
Regelpraxis.
- Zieldifferente Integration wird in Integrationsklassen
der Sekundarstufe als „abweichende Organisationsform“*
durchgeführt.
- Alle allgemeinen Schulen sind beteiligt.
- Es gibt - wie in allen anderen Bundesländern mit gesetzlichen
Regelungen zur gemeinsamen Erziehung - einen Haushaltsvorbehalt:
„Die Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen
Schule erfordert eine entsprechende personelle, räumliche
und sachliche Ausstattung und steht unter dem Vorbehalt, dass
der Haushaltsplan dafür entsprechende Stellen und Mittel
vorsieht.“
- Die Elternwahl kann durch die Schulaufsicht dann eingeschränkt
werden,
„... wenn sie nach eingehender Beratung mit dem Förderausschuss
zu der Auffassung gelangt, dass der Schüler oder die
Schülerin in der allgemeinen Schule nicht hinreichend
gefördert werden kann.“
- In der Sekundarstufe I werden zwei neue Schulversuche
durchgeführt:
- ein landesweiter Schulversuch zur Integration geistig-
und schwermehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler
- ein landesweiter Schulversuch zur beruflichen Vorbereitung
und Eingliederung von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Am 13. Juli 2000 ist eine Rechtsverordnung über die sonderpädagogische
Förderung (VO Sonderpädagogik) erlassen worden. Diese
Verordnung löst die Ausfüh-rungsvorschriften über
Sonderschulen und Sonderschuleinrichtungen (Sonderschul-ordnung)
vom 28. August 1984 (ABI. S. 1344), zuletzt geändert durch
Artikel III der VV vom 1. August 1994 (ABI. S. 2863), sowie
das Rundschreiben VI Nr. 21/1993 vom 10. Februar 1993 ab.
Bisher gibt es noch keine weiterführenden Ausführungsvorschriften
(AV) und Rundschreiben. Orientierung zu diesem Thema bieten
z. Z. die Richtlinien der Schulverwaltung zur Lehrerstundenzumessung
und zur Organisation der Berliner Schule in den jeweiligen Schuljahren
sowie Schreiben des Landesschulamtes an die Schulen.
( * als „abweichende Organisationsform“ werden – im Vergleich
zu Schulversuchen – weniger grundsätzliche organisatorische
Abweichungen von der schulischen Regelpraxis definiert. Die
Eltern müssen nicht mehr der Einrichtung solcher „abweichender
Organisationsformen“ zustimmen, wohl aber die Schulkonferenz).
Quellen:
1. §10 a des Berliner Schulgesetzes
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und
Sport: Gemeinsame Unterrichtung und Erziehung von behinderten
und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen. Abgeordnetenhaus
von Berlin. 11. Wahlperiode, Drucksache 11/ 1331, 15. November
1990, bes. Punkt 5.2 Änderung des Schul-gesetzes S.24/25
(Schulgesetz)
2. Novellierter § 10 a des Berliner Schulgesetzes (s.
nächste Seite)
Gesetz- und Verfassungsblatt für Berlin, 52. Jahrgang,
Nr. 20, 20. April 1996, S.129
3. Verordnung über die sonderpädagogische Förderung
(VO Sonderpädagogik) vom 13. Juli 2000, Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin, 56.Jg. Nr. 24, A 3227 A
4. Jährlich erscheinende Richtlinien für die Lehrerstundenzumessung
und die Organisation der Berli-ner Schule
5. Verschiedene Schreiben der Senatsverwaltung für Schule,
Berufsbildung und Sport sowie des Landesschulamtes an die Schulen
zur Regelung einzelner organisatorischer Fragen im Rahmen der
gemeinsamen Erziehung
6. AV über Noten und Zeugnisse, zuletzt geändert
durch Verwaltungsvorschrift am 21.7.1993, ABL, S. 2197
   
Adressen und Hinweise
Pädagogen, Eltern, Schüler und Interessierte können
sich in Berlin bei folgenden Einrichtungen, Verbänden,
Initiativen über die Gemeinsame Erziehung und Sonderpädagogische
Förderung informieren und teilweise Unterstützung
und Informationsmaterial erhalten.
Diese Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Wichtige Ergänzungen würden wir gerne aufnehmen (Telefon
s. ProGEM).
In den einzelnen Bezirken bzw. Regionen ist jeweils eine Schulrätin
/ ein Schulrat als Integrationsbeauftragte/r zuständig
für die Belange der Gemeinsamen Erziehung; häufig
wird diese Aufgabe von den für Sonderschulen Zuständigen
übernommen (s. Übersicht ).
Mitarbeiter / innen der Schulpsychologischen Beratungsstellen
können bei Fragen zur gemeinsamen Erziehung weiterhelfen.
Weitere Ansprechpartner sind die Förderzentren,
die allerdings sehr unterschiedlich struk-turiert sind. Die
meisten Förderzentren sind Sonderschulen für Lernbehinderte,
Sprachbehinderte usw., die sich auch zuständig fühlen
für Beratung, Kooperation mit sozialen Diensten und anderen
Schulen, Förderdiagnostik und Förderausschüsse.
Über die Förderzentren wird teilweise die unterrichtliche
Betreu-ung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
in der Integration geregelt. Wilmersdorf und Steglitz haben
Förderzentren, die relativ eigenständig und schulunabhängig
und in Kooperation mit einer Sonderschule des Bezirkes arbeiten.
Beratungs- und Förderzentrum Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174 - 177, 10713 Berlin, Telefon: 86413377
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Förderzentrum Steglitz
Dessauer Straße 49-55, 12249 Berlin, Telefon: 63212573
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Informationen über besondere Einrichtungen, Angebote,
Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Sonderschulen/sonderpädagogischen
Förderzentren finden Sie im aktuellen Verzeichnis der Berliner
Schulen).
Projektgruppe Gemeinsame Erziehung (ProGEM) am Berliner
Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM)
Alte Jakobstraße 12, 10969 Berlin, Telefon: 90172-011,
-061
Internet: http://bebis.cidsnet.de/faecher/feld/gem/index.html
- Beratung und Unterstützung hauptsächlich für
Pädagogen, Teams, Schulen und Eltern;
- Mitgestaltung von Konferenzen und Studientagen; Bereitstellung
von Datenbanken zur
- Gemeinsamen Erziehung sowie Bearbei-tung von Rechercheanfragen;
Fortbildungsangebote
- didaktische Materialien
Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung (AK GEM)
Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz, Fakultät I der Technischen
Universität Berlin,
Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin, Telefon: 31473205,
-207,
Internet: http://www.tu-berlin.de/fb2/aif/
Finanziell, politisch und institutionell unabhän-giger
Arbeitskreis; die Teilnehmenden kom-men aus sehr verschiedenen
Bereichen und Einrichtungen der Gemeinsamen Erziehung, treffen
sich regelmäßig und bieten ein breites Forum sowohl
an Informationen als auch bildungspolitischen Impulsen.
Arbeitsbereich Integrationspädagogik der FU Berlin,
FB Erziehungswissenschaft / Psy-chologie
Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, Te-lefon: 8385-3022,
-6450,
Internet: http://www.fu-berlin.de/fachbereiche/ fbkurz/ewiss.html
Sprechzeit: nach telefonischer Vereinbarung
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. - ANE
Bobbstraße 10, 10967 Berlin, Telefon: 259006-20,
Internet: http://www.ane.de
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 9-15; Fr
9-13)
Elterninitiative von betroffenen Eltern, die u.a. Leitfäden
zu schulspezifischen Themen her-ausgeben, schulrechtliche Beratungen
und Orientierungsveranstaltungen durchführen
Eltern beraten Eltern - von Kindern mit und ohne Behinderung
e.V.
c/o Patmos Gemeinde, Gritznerstraße 18/20, 12163 Berlin,
Telefon: 8216711
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo, Do, Fr 9.30-13;
Die 8.30-16)
Beratung auch in türkischer Sprache (freitags 9.30-13)
Eltern für Integration e.V.
c/o Sekis, Albrecht-Achilles-Straße 65, 10709 Berlin,
Telefon: 8919396
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo 10-16; Mi
16-19.30)
Gewerkschaft Erziehung und Wissen-schaft Berlin (GEW)
Ahornstraße 5, 10787 Berlin,
Telefon: 2199930
Sprechzeiten: täglich 9-12; 12.30-16;
Mi 12.30-17; Fr 12.30-15
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
e.V.
Landesverband Berlin, Wallstraße 15/15A, 10179 Berlin,
Telefon: 829998-0
Internet: http://www.lebenshilfe-berlin.de
Sprechzeiten: täglich 8.30-15
Piklergesellschaft Berlin e.V.
Auguste-Viktoria-Straße 33, 17193 Berlin, Telefon: 8257888
Beratung, Diagnostik, Therapie für entwick-lungsverzögerte
und behinderte Kinder
Beratungs- und Behandlungszentrum für bewegungsgestörte
Kinder (BUB) vom
Sozialverband VdK
Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin, Telefon: 864910-27
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Interdisziplinäre Beratung, Diagnostik, Therapie vom Säugling
bis zum Jugendlichen;
Überweisungsschein der Krankenkasse nötig
Schwerhörigen-Verein Berlin e.V.
Sophie-Charlotten-Straße 23 a, 14059 Berlin, Telefon:
32602375 (Schreibtelefon)
Internet: http://www.schwerhoerige-berlin.de/html/f2htm
Beratungsstelle für Hörbehinderte
Paster-Behrens-Straße 81, 12359 Berlin,
Telefon: 60972500 (n. Vereinbarung)
Beratungsstelle für unterstützte Kommunikation
an der Arno-Fuchs-Schule in Charlottenburg
Richard-Wagner-Straße 30, Telefon: 3430-2854
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Das Beratungsprogramm richtet sich an nichtsprechende Menschen
mit einer geistigen
Behinderung mit dem Ziel, die Kommunikation mit der Umwelt zu
verbessern.
Elternselbsthilfe-Gruppe „Mein Kind ist hörgeschädigt,
gehörlos oder starkschwerhörig! Meins auch!“
Kiezoase Schöneberg, Barbarossastraße 65, Telefon:
7812482; 754608-24, -25
Sprechzeiten: 16-18 (jeden zweiten und vier-ten Dienstag im
Monat)
Hier erhält man auch Informationen über den bilingualen
Schulversuch (Gebärdensprache -
Lautsprache), der von der Adolf-Eschke-Schule beantragt wurde.
Bildungs- und Beratungsstelle SHG von und für Anfallkranke
e.V.
Ansprechpartner: Ilse-Dora Höhne, Finowstra-ße 35,
10247 Berlin, Telefon: 2948620
Sprechzeiten: täglich 9.30-18
Epilepsie-Zentrum Evangelisches Kran-kenhaus Königin-Elisabeth
Herzbergstraße 79, 10362 Berlin, Telefon: 5472-3500, FAX:
5472-3502 (bieten Informationsveranstaltungen an Schulen an).
Hilfe für das autistische Kind Landesver-band Berlin
e.V
Beratungsstelle, Sponholzstraße 26, 12159 Berlin, Telefon:
8529046
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (9-16)
Fördergruppen, Hort, Schulprojekt
Kinder- und Jugendambulanz Tempelhof
Tempelhofer Damm 119, 12099 Berlin, Tele-fon: 7510228
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung (Mo, Die, Mi 9-14;
Do 9-10)
Die Kinder- und Jugendambulanz Tempelhof des Diakonischen Werkes
Tempelhof e.V. hat
den Auftrag erhalten, im Bezirk Tempelhof behinderten und von
Behinderung bedrohten, sowie entwicklungsverzögerten Kindern
und deren Eltern umfassende Hilfen anzubieten.
Hypies Berlin
Telefon: 79702265 (Anrufbeantworter)
Internet: http://www.hypiescom/vereine/berlin.html
http://www.hypies.de
Die Hypies (Berlin) als interaktives Selbsthilfeforum gibt es
nur im Internet und in Compuserve bzw. als Ausflugsgruppe.
Ambulante Beratung und Betreuung Sehgeschädigter an
der Johann-August-Zeune-Schule für Blinde
Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin, Telefon: 6321-2390,
-2260
Internet: http://www.blindenschule-berlin.de
Ambulante Beratung und Unterstützung für sehbehinderte
Schüler an Neuköllner Schulen
Ansprechpartner: Gabriele Ehrlich, Förderzentrum am Zwickauer
Damm, Zwickauer Damm 16-22, Telefon: 6616079
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratungsstelle für Sehbehinderte
Luisenstraße 45, 10117 Berlin, Bezirksamt Mitte, Telefon:
2470-2930
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratungsstelle für Hörbehinderte an der Schwerhörigenschule
Berlin-Friedrichshain
Margarete-von-Witzleben-Schule, Friedensstraße 16, 10249
Berlin, Telefon: 2426098
Internet: http://www.witzleben-schule.de
Fachpädagogische Frühförderung gehörloser
und schwerhöriger Kleinkinder (0-3 Jahre),
wöchentliche öffentliche Sprechstunde zur Neuvorstellung
von Kindern und Erstberatung der Eltern, begleitende Beratung
und Anleitung der Eltern und Familienangehörigen bezüglich
der familiären Förderung, Hilfe bei der Entscheidungsfindung
für die spätere Eingliederung (Integration oder sonderpädagogische
Einrichtung), Beratung von Erzieherinnen, ambulante Betreuung
von hörgeschädigten Kindern in Regelschulen u.a.
Pädaudiologische Beratungsstelle im Förderzentrum
für Schwerhörige
Internet: http://www.b.shuttle.de/b/reinfelder/untitled.html
Sprechzeiten: telefonische Sprechstunde
(Die 13.30-15.30 Uhr)
Diagnostik (Hördiagnostik; Intelligenzdiagnostik), Koordination
(Förderausschüsse; Ambulanzbereich), Öffentlichkeitsarbeit
(Erstellung von Informationsmaterial; Kontakte zu Verbänden),
Hörhilfen, Fort- und Weiterbildung (Fortbildungsangebote
für Lehrkräfte in der Integration; Beratungskurse
für Eltern hörgeschädigter Schüler; Kurse
f. Absehen +
Hörtraining für Spätertaubte und/oder ehemalige
Schüler)
Beratungsstelle für autistische Schüler an der
Comenius-Schule Berlin-Wilmersdorf
Ansprechpartner: Frau Finck; Frau Ohder, Brandenburgische Straße
4, 10713 Berlin, Telefon: 8619149
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratung und Unterstützung bei Fragen aus dem Bereich Autismus
Beratungsstelle für autistische Schüler an der
Schule am Friedrichshain
Ansprechpartner: Herr Hoppe, Frau Poser-Radeke, Kadiner Straße
9, 10243 Berlin
Telefon: 2934-7406, -7402
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Beratung und Unterstützung bei Fragen aus dem Bereich Autismus
Arbeitskreis überaktives Kind
Bundesgeschäftsstelle, Poschingerstraße 16, 12157
Berlin, Telefon: 85605902
Regionalgruppe, Ansprechpartner: Karin Seegers, Zikadenweg 1,
14055 Berlin,
Telefon: 8737310 oder 3019714
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Landesbeauftragter für Behinderte
Martin Marquard
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 9028-2917/2918/2998
Fax: 9028-2166
Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen
(Berliner e.V. LAGH Berlin)
Rungestr. 3-6
10179 Berlin,
Tel.: 27592525
   
Integrationsbeauftragte Schulräte
Integrationsbeauftragte Schulräte in den Außenstellen
des LSA
| Bez Nr. |
Bezirk |
Name |
Anschrift |
Telefon |
| 1 |
Mitte |
Frau Rudnik |
|
|
| |
Tiergarten |
Frau Rudnik |
|
|
| |
Wedding |
Frau Rudnik |
Seestr. 49,13347 Berlin
|
4575 6059 |
| 2 |
Fiedrichshain |
Frau Rathenow |
|
|
| |
Friedrichshain |
Frau Rathenow |
Petersburgerstr. 86-90, 10247 Berlin |
2324 2918 |
| |
Kreuzberg |
Herr Lungwitz |
Adalbertstr. 23b, 10997 Berlin |
2588 2465 |
| 3 |
Prenzlauer Berg |
Frau Münzberg |
Fröbelstr. 17, 10405 Berlin |
4240 1019 |
| |
Pankow |
Herr Wilke |
|
4240 1023 |
| |
Weißensee |
Herr Wilke |
|
|
| 4 |
Charlottenburg |
Frau Marcks |
Heerstr. 12-14, 14052 Berlin |
9029 17207 |
| |
Wilmersdorf |
Frau Marcks |
|
|
| 5 |
Spandau |
Herr Meißner |
Carl-Schurz-Str. 2-6,13597 Berlin |
3303 2621 |
| 6 |
Zehlendorf |
Frau v. Borczyskowski |
Kirchstr. 1-3, 14160 Berlin |
63217305 |
| |
Steglitz |
Frau v. Borczyskowski |
|
|
| 7 |
Schöneberg |
Frau Wissel |
J.-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin |
7560 6593 |
| |
Tempelhof |
Frau Wissel |
|
|
| 8 |
Neukölln |
Herr Stephan |
Boddinstr. 34-38,12053 Berlin |
6809 2676 |
| 9 |
Treptow |
Frau Paris |
Freiheit 15, 12555 Berlin |
6584 3284 |
| |
Köpenick |
Herr Ziebarth |
Freiheit 15, 12555 Berlin |
6584 3265 |
| 10 |
Marzahn |
Herr Würsig |
Bitterfelder Str. 15, 12681 Berlin |
9365 0415/14 |
| |
Hellersdorf |
Herr Würsig |
|
|
| 11 |
Lichtenberg |
Herr Mohr |
Frankfurter Allee 187,10360 Berlin |
5504 3723 |
| |
Hohenschönhausen |
Herr Mohr |
|
|
| 12 |
Reinickendorf |
Herr Günther |
Buddestr. 21, 13507 Berlin |
4192 4728 |
(Achtung! Hier ändern sich die Verantwortlichkeiten häufig;
ggf. bei den zuständigen Bezirksämtern nachfragen)
   
Literaturempfehlungen
BERGSSON, M.: Umgang mit „schwierigen“ Kindern: auffälliges
Verhalten, Förderpläne, Handlungskonzepte, Cornelsen
Scriptor 1998
BLEIDICK, U. (Hrsg.): Allgemeine Behindertenpädagogik,
Luchterhand 1999
BRABAND, H. / HAUSOTTER, A. / LÖWE, G. / TECHAN, H. (Hrsg.):
Integration. Auf dem Weg!, Beratungsstelle für die
Integration in der Schule 1997
DEGEN, S.: Integration im Englischunterricht. Chancen gemeinsamen
Lernens
für Kinder mit und ohne Behinderung, Luchterhand 1999
EBERWEIN, H. (Hrsg.): Handbuch Integrationspädagogik. Kinder
mit und ohne Be-hinderung lernen gemeinsam. Weinheim 1997 (4.
Auflage)
EBERWEIN, H., KNAUER, S. (Hrsg.): Handbuch Lernprozesse verstehen.
Wege ei-ner neuen (sonder-)pädagogischen Diagnostik. Weinheim
1998
FEUSER, G., MEYER, H.: Integrativer Unterricht in der Grundschule.
Solms-Oberbiel 1987
GEHRMANN, P. (Hrsg.): Gemeinsamer Unterricht - Fortschritt an
Humanität und Demokratie. Literaturanalysen und Gruppendiskussionen
mit Lehrerinnen
und Lehrern zur Theorie und Praxis der Integration von Menschen
mit
Behinderung. Leske + Budrich 2000
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arbeiten. Perspektiven gemeinsamer Erziehung. Hohengehren 1998
HEIMLICH, H.: Integrationspädagogik. Band 13. Eine Einführung.
Kohlhammer Stuttgart 2001
HEYER, P. u.a. (Hrsg.): Zehn Jahre wohnortnahe Integration.
Behinderte und nicht-behinderte Kinder lernen gemeinsam an ihrer
Grundschule. Frankfurt/M.1993
HEYER,P., PREUSS-LAUSITZ,U., SCHÖLER, J.: „Behinderte sind
doch Kinder wie wir!“ Gemeinsame Erziehung in einem neuen Bundesland.
Berlin 1997
MAREN, H. / GINNOLD, A. (Hrsg.): Integration von Menschen mit
Behinderung -
Entwicklungen in Europa. Luchterhand 2000
MEISSNER, K.(Hrsg): Integration, Berlin 1997
KNAUER,S., MEISSNER,K., ROSS,D.(Hrsg.): 25 Jahre gemeinsames
Lernen. Bei-träge zur Überwindung der Sonderpädagogik.
Berlin 1998
KÖBBERLING, A. / SCHLEY, W.: Sozialisation und Entwicklung
in Integrations-
klassen. Untersuchung zur Evaluation eines Schulversuchs in
der Sekundar-
stufe. Juventa 2000
LUMER, B. (Hrsg.): Integration behinderter Kinder : Erfahrungen
; Reflexionen ; An-regungen. Cornelsen Scriptor 2001
MATTNER, D.: Behinderte Menschen in der Gesellschaft. Zwischen
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und Integration. Kohlhammer Stgt. 2000
ROSENBERGER, M.(Hrsg.): Schule ohne Aussonderung - Idee, Konzepte,
Zukunft-schancen. Neuwied, Berlin 1998
PREUSS-LAUSITZ,U., MAIKOWSKI,R.(Hrsg.): Integrationspädagogik
in der Sekun-darstufe. Weinheim 1998
SCHÖLER,J.: Integrative Schule - Integrativer Unterricht.
Ratgeber für Eltern und Lehrer. Hamburg 1993
SCHÖLER,J.: Leitfaden zur Kooperation von Lehrerinnen und
Lehrern - nicht nur in Integrationsklassen. Heinsberg 1997
SCHLEY,W., BOBAN,I., HINZ,A.(Hrsg.): Integrationsklassen in
Hamburger Gesamt-schulen. Hamburg 1989
SCHWOHL, J. u.a. (Hrsg.): Integration am Scheideweg: Anmerkungen
zur Innovation integrativen Unterrichts. Feldhaus 2000
Zeitschriftenaufsätze: Schulische Integration in
Berlin (1998 - 2000)
BECKER, U. / BRANDSTÄDTER, A.: Niels spricht jetzt auch
im Unterricht, In:
blz, 54/2000/12, S. 12-13 (Werbellinsee-Grundschule)
DAHMEN-EISENBERG, A. / GROSSGEBAUER, U.: Die Comenius-Schule
in Wil-mersdorf. Eine der letzten wehrhaften Schulen in Berlin?,
In:
blz, 53/2000/3-4, S. 21 (Comenius-Grundschule)
HAASE, G.: Integrationstheater an der Fläming-Grundschule,
In: SpielArt,
5/2000/18, S. 20 (Fläming-Grundschule)
HEYER, P.: Neue Schritte auf dem Weg zur Schule ohne Aussonderung,
In:
Die Grundschulzeitschrift, /1998/119, S. 6-7
HOHEISEL, A.: Lina-Morgenstern-Gesamtschule in Kreuzberg,
In: blz, 52/1998/11,
S. 15-16
KITTELMANN, M.: Kleine Anfrage Nr. 13/4745 der Abgeordneten
Marion Kittelmann
(CDU) über: Effizienz der Integration in der Berliner
Schule, In: VBE aktuell,
28/1999/9, S. 20-21
KNAUER, S.: Integrationspädagogische Ausbildung für
alle LehrerInnen, In: Die
neue Sonderschule, 44/1999/2, S.156-161
LITTMANN, J.: „Vogel oder Stock?“. Ein Schulalltag mit Willi,
In: Unterwegs, /1998/16, S. 32-34 (Berlin-Weißensee)
MAIKOWSKI, R.: Die Mühen der Ebene: Gemeinsame Erziehung
in der Sekundar-stufe I, IN: blz, 53/1999/2, S. 13-14
MAY, A.: Eine Integrationsklasse stellt sich im Internet vor,
In: unterrichten/ erzie-hen, 18/1999/3, S. 161-162 (Lina-Morgenstern-Gesamtschule)
PODLESCH, W.: Was denn nun Frau Stahmer? Widersprüchliche
Verordnungen über die gemeinsame Bildung und Erziehung
von Behinderten und Nichtbehin-derten sorgen für Verwirrung,
IN: blz, 53/1999/2, S.9
PREUSS-LAUSITZ, U.: Neue Schritte zur Weiterentwicklung der
gemeinsamen Er-ziehung und des gemeinsamen Unterrichts von
Kindern mit und ohne
Behinderung in der Berliner Schule. Forderungen des Arbeitskreises
Gemein-same Erziehung (AK GEM), In: Gemeinsam leben, 6/1998/4,
S. 169-172
RICHTER-KOTOWSKI, C.-U.: Kleine Anfrage Nr. 13/5238 der Abgeordneten
Cerstin-Ulrike Richter-Kotowski über: Umfang und Finanzierung
der Integration behinderter Schülerinnen und Schüler
in der Berliner Schule,
IN: Landespressedienst - Aus dem Abgeordnetenhaus, /2000/3
vom 5.1.
ROSENBERGER, M.: Eine Studie von Ulf Preuss-Lausitz belegt:
Integration ist
nicht teurer als Separation, In: blz, 53/1999/9, S.18;20
SCAFFERT, C.: Der Buchstabenschrank, In: Spinnendifferenzierung
Berlin,
/1998/43, S.19-26 (Clara-Grunwald-Grundschule)
SCHINNEN, M.: Basale Förderung in der Grundschule. Darstellung
eines integrati-ven Konzepts sonderpädagogischer Förderung,
In: Die Sprachheilarbeit, 44/1999/4, S.199-206
STADLER, H.: Die schulische Förderung junger Menschen
mit Körperbehinderung und chronischer Erkrankung zwischen
Segregation und Integration, In: Sonderpädagogik, 30/2000/2,
S. 88-101
VOLKHOLZ, S.: Kleine Anfrage Nr. 13/2810 der Abgeordneten
Sybille Volkholz (Bündnis 90/Die Grünen) über:
Versorgung der Integrationsschulen mit
Sonderpädagog(innen)en, In: Sonderpädagogik in Berlin,
/1998/1, S. 22 -24
Literaturdatenbanken und weitere Informationen des Berliner
Landesinstitutes für Schule und Medien (LISUM)zur Sonderpädagogik
bzw. zur Gemeinsamen Erziehung finden sie im Berliner Bildungsserver
unter: http://bebis.cidsnet.de/faecher/feld/gem/index.htm
Weitere thematische Recherchemöglichkeiten:
in der Datenbank zur sonderpädagogischen Literatur (Soli)
an der Universität Hamburg.
Die dort eingearbeitete Zeitschriftendatenbank zur Integration
ist weitgehend vom LISUM erstellt. Das LISUM ist erreichbar
unter:
http://www.lisum.de
Hier findet sich das Fortbildungsangebot des LISUM und Informationen
zur gemeinsamen Erziehung mit ausgesuchten Literaturübersichten.
 
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Gemeinsame Erziehung und sonderpädagogische Förderung
in der Berliner Schule : Informationen / LISUM, Berliner
Landesinstitut für Schule und Medien. Red.: Projektgruppe
Gemeinsame Erziehung. - Berlin : LISUM, 2001. - 30 S.
Literaturverz. S. 30
NE: Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
/ Projektgruppe Gemeinsame Erziehung
Berlin; Grundschule; Sekundarstufe I; Integrationspädagogik;
Sonderpädagogik; Fördermaßnahmen; Schüler;
Behinderung; Integration; Informationsmaterial
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- Alle Rechte vorbehalten -
Herausgeber: Berliner Landesinstitut für
Schle und Medien
Alte Jakobstr.12, 10969 Berlin
Tel.: (030) 90172-111
Redaktion: Projektgruppe Gemeinsame Erziehung: Ursula Jack,
Ute Krause, Rainer Maikowski, Therese Marsolek, Wolfgang
Podlesch
Layout: Rainer Maikowski
Druck: Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
2001 |
betreut
durch: Rainer
Maikowski
©
Inhalte 1998-2004
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